nicht besetzt
Code: 07.99.04.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Nicht besetzt
Aufnahmedatum
2009-12-16
Änderungsdatum
nicht besetzt
Das Farberkennungsgerät ermöglicht Blinden oder Sehbehinder-ten die Orientierung bei der Bewältigung des Alltags. Wird das beta-color II unmittelbar an das Objekt gehalten, er-kennt es dessen Farbe unabhängig von der Beschaffenheit der Oberfläche. Die Farbmessung führt bei Stoffen (auch Wolle und Teppich) ebenso wie bei glatten Vorlagen wie Möbel, Pa-pier oder Kunststoff zum Ergebnis. beta-color II erkennt nicht nur 200 verschiedene Farbnuancen, sondern auch die Farbintensität und gibt Farbrichtungen an. Weiterhin kann auch erkannt werden, ob eine Vorlage verschiedene Farb- oder Helligkeitsstrukturen aufweist (d.h. ob ein Objekt mehrfar-big ist). Es misst die Struktur der Oberfläche in vier ver-schiedenen Stärken. Farben von Objekten werden auch bei einfallendem Umgebungs-licht gemessen. Dabei kann die Beleuchtungsquelle, von der der gemessene Farbeindruck erheblich abhängt, berücksichtigt werden. Diese Funktion ermöglicht die Farbmessung bei allen Objekten, die nicht berührt werden können oder sollen, wie z.B. Flüssigkeiten, sehr transparente oder auch verschmutzte sowie weiter entfernte Objekte. Mit beta-color ist es möglich, Lichtquellen aufzuspüren und sich die Beleuchtungsverhältnisse anzeigen zu lassen. Damit kann man nicht nur feststellen, ob und wo Licht brennt, son-dern auch, wie die Wetterbedingungen sind, z.B. ob die Son-ne scheint, der Himmel bewölkt ist oder wie die Beleuch-tungsverhältnisse für Pflanzen im Haus beschaffen sind. beta-color II unterscheidet dabei zwischen natürlichem und Kunstlicht. Die Sprachwiedergabe von beta-color II erfolgt über eine verständliche, menschliche Sprache. Die Lautstärke der Sprachwiedergabe lässt sich Ihrer Umgebungssituation indi-viduell anpassen. Indikation/Zweckbestimmung: Erkrankungen des Auges, die mit einer hochgradigen Sehbe-hinderung oder Blindheit verbunden sind. Als hochgradige Sehbehinderung bezeichnet man eine Sehschärfe von maximal 5 % und minimal 2 % (Visus <= 0,05 = 1/20 und > 0,02 = 1/50). Blindheit liegt vor, wenn 1. die Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als 2 % Visus 0,02 = 1/50) beträgt oder 2. Störungen des Sehvermögens vorliegen, die dieser Beein- trächtigung gleichzuachten sind. Eine vergleichbare Stö- rung liegt vor, - bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehhschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben; - bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehhschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben; - bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer Sehhschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben; - bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler Sehhschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wo- bei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt bleiben; - bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn die Sehhschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im 50° Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr als die Hälfte ausgefallen ist; - bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und das erhalten Gesichtsfeld in der horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt; - bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein Binokularsehen besteht; - bei nachgewiesenem vollständigen Ausfall der Sehrinde (Rindenblindheit), nicht aber mit einer visuellen Agnosie oder anderen gnostischen Störungen. Angeborene und erworbene Erkrankungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen und des zentralen Nervensystems können zu hochgradigen Sehbehinderungen oder Blindheit führen, z.B.: - Atrophien und Schädigungen des Nervus opticus, z.B. bei Glaukom - Skotom (vollständiger und auch partieller Gesichtsfeldaus- fall) - Erhebliche Schädigungen der Netzhaut, z.B. hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netzhaut, diabe- tische Folgeschäden, tapetoretinale Degenerationen, Reti- nopathia pigmentosa, Verletzungsfolgen - Trübung der brechenden Medien - Neurologische Störungen (z.B. Nystagmus) - Verletzungen - Tumoren - Infektionen, z. B. Uveitis Der Versicherte muss die geistigen Voraussetzungen zur Nut-zung des Gerätes erfüllen. Eine Nutzung von Farberkennungs-geräten ist ausschließlich im Rahmen der selbständigen Le-bensführung unter Berücksichtigung der elementaren Grundbe-dürfnisse möglich. Werden die Produkte zur Organisation der Wohnung etc. eingesetzt, so besteht keine Leistungspflicht der GKV. Die Produktart zu diesem Produkt wird noch erstellt.
Code: 07.99.04.3001
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
BeTa Hilfen für Sehgeschädigte GmbH
Aufnahmedatum
2009-11-15
Änderungsdatum
nicht besetzt
Farberkennungsgerät Größe: 90 mm x 35 mm x 18 mm Gewicht: 42 g inkl. Batterie Stromversorgung: Integrierter wieder aufladbarer Lithium-Polymer Akku 3,7V / 550mAh Farberkennung: Erkennt, je nach Sprache, über 1000 Farbnuancen Lichterkennung: Lichtintensitäten in 10.000 unterschiedlichen Tönen Sprachausgabe: Ja Lautstärke: regelbar in fünf Stufen Schutzklasse: IP20 Anschlüsse: Micro USB-Schnittstelle für das Ladegerät, 3,5 mm Buchse für Kopfhörer Lieferumfang: Color Star Farberkennungsgerät Kopfhörer USB-Ladegerät (5V/1A) Umhängeband Aufbewahrungstasche Bedienungsanleitung in Schwarzschrift und auf CD
Code: 07.99.04.3002
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
CareTec International GmbH
Aufnahmedatum
2019-03-29
Änderungsdatum
nicht besetzt