Mobiles Erkennungsgerät zur Identifizierung von Produkten und Gegenständen, die einen Barcode tragen. Das Produkt liest die Produktnamen mit einer Sprachausgabe vor. Die Barcodes werden mit mit einer internen Datenbank verglichen, in der es Informationen - nach Angaben des Herstellers - zu mehr als 2 Millionen Artikeln gespeichert hat. Informationen zu Inhalt, Füllmenge und Hersteller liest der EinkaufsFuchs dann vor, Preisinformationen sind davon ausgeschlossen. Außerdem ist es möglich, Informationen, die vorgelesen werden, zu ergänzen oder auch vollständig zu übersprechen.
Mit dem Gerät ist es möglich, Gegenstände eindeutig zu kennzeichnen. Zum Lieferumfang gehören Barcode-Etiketten, die man aufkleben kann. Die Etiketten werden dann mit dem EinkaufsFuchs erfasst und mit einem individuellen Text durch den Anwender versehen. Bei der nächsten Erfassung des Strichcodes liest der EinkaufsFuchs diese Informationen vor. So ist es möglich, im häuslichen Umfeld etwa Dosen, Schallplatten, CDs oder auch Schriftstücke eindeutig zu kennzeichnen oder Nahrungsmittel mit Hinweisen zur Zubereitung oder Haltbarkeit zu versehen.
Der Scanner des Gerätes arbeitet richtungsunabhängig und erfasst den Strichcode in jeder Position, solange sich ein Strichcode-Etikett im Blickfeld befindet.
Die Datenbank für den EinkaufsFuchs wird, nach Angaben des Herstellers, ständig aktualisiert und erweitert. Einmal jährlich kann die Speicherkarte an den Hersteller eingeschickt werden und man erhält die aktuellen Datensätze aufgespielt. Dabei bleiben die eigenen Informationen, die man selbst aufgesprochen hat, erhalten.
Gewicht: ca. 300 g inkl. Akku
Abmessungen (LxBxH): 11,5 cm x 5,5 cm x 7,5 cm
Stromversorgung: Nickel-Metallhydrid-Akkus
Akkunutzungszeit: ca. 1,5 Std. ununterbrochene Betriebsdauer
Anzahl der
erfassten
Produktmarken/
Artikel: keine Angaben durch den Hersteller
Sonstige Ausstattung:eingebautes Mikrophon und Lautsprecher,
Kopfhörer- und Lautsprecheranschluss,
externes Batterieladegerät, 128 MB Speicher-
karte mit den Artikeldaten, OKI-Sprachaus-
gabe, weiblich oder männlich
Lieferumfang: 1 x Elektronik im Aluminiumgehäuse
1 x Strichcodescanner
2 x Akkus
1 x Ladegerät Ansmann ACS 110
350 x Strichcodeetiketten
1 x Handbuch in Schwarzschrift
1 x Handbuch in Blindenschrift
Indikation/Zweckbestimmung:
Erkrankungen des Auges, die mit einer hochgradigen Sehbehinderung oder Blindheit verbunden sind. Als hochgradige Sehbehinderung bezeichnet man eine Sehschärfe von maximal 5 % und minimal 2 % (Visus <= 0,05 = 1/20 und > 0,02 = 1/50). Blindheit liegt vor, wenn
1. die Sehschärfe auf dem besseren Auge weniger als 2 % Visus
0,02 = 1/50) beträgt
oder
2. Störungen des Sehvermögens vorliegen, die dieser Beeinträch-
tigung gleichzuachten sind. Eine vergleichbare Störung liegt
vor,
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer
Sehhschärfe von 0,05 (1/20) oder weniger die Grenze des
Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 30° vom
Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von
50° unberücksichtigt bleiben;
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer
Sehhschärfe von 0,033 (1/30) oder weniger die Grenze des
Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 15° vom
Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von
50° unberücksichtigt bleiben;
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, wenn bei einer
Sehhschärfe von 0,1 (1/10) oder weniger die Grenze des
Restgesichtsfeldes in keiner Richtung mehr als 7,5° vom
Zentrum entfernt ist, wobei Gesichtfeldreste jenseits von
50° unberücksichtigt bleiben;
- bei einer Einengung des Gesichtsfeldes, auch bei normaler
Sehhschärfe, wenn die Grenze der Gesichtsfeldinsel in
keiner Richtung mehr als 5° vom Zentrum entfernt ist, wo-
bei Gesichtfeldreste jenseits von 50° unberücksichtigt
bleiben;
- bei großen Skotomen im zentralen Gesichtsfeldbereich, wenn
die Sehhschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und im
50° Gesichtsfeld unterhalb des horizontalen Meridians mehr
als die Hälfte ausgefallen ist;
- bei homonymen Hemianopsien, wenn die Sehschärfe nicht mehr
als 0,1 (1/10) beträgt und das erhalten Gesichtsfeld in
der horizontalen nicht mehr als 30° Durchmesser besitzt;
- bei bitemporalen oder binasalen Hemianopsien, wenn die
Sehschärfe nicht mehr als 0,1 (1/10) beträgt und kein
Binokularsehen besteht;
- bei nachgewiesenem vollständigen Ausfall der Sehrinde
(Rindenblindheit), nicht aber mit einer visuellen Agnosie
oder anderen gnostischen Störungen.
Angeborene und erworbene Erkrankungen der brechenden Medien des Auges, der Netzhaut, der Sehbahnen und des zentralen Nervensystems können zu hochgradigen Sehbehinderungen oder Blindheit führen, z.B.:
- Atrophien und Schädigungen des Nervus opticus, z.B. bei Glaukom
- Skotom (vollständiger und auch partieller Gesichtsfeldausfall)
- Erhebliche Schädigungen der Netzhaut, z.B. hochgradige Myopie
mit degenerativer Veränderung der Netzhaut, diabetische Folge-
schäden, tapetoretinale Degenerationen, Retinopathia pigmen-
tosa, Verletzungsfolgen
- Trübung der brechenden Medien
- Neurologische Störungen (z.B. Nystagmus)
- Verletzungen
- Tumoren
- Infektionen, z.B. Uveitis
Der Versicherte muss die geistigen Voraussetzungen zur Nutzung des Gerätes erfüllen. Eine Nutzung von Einkaufshilfen ist ausschließlich im Rahmen der selbständigen Lebensführung unter Berücksichtigung der elementaren Grundbedürfnisse möglich. Werden die Produkte zur Organisation der Wohnung etc. eingesetzt, so besteht keine Leistungspflicht der GKV.
Die Produktart zu diesem Produkt wird noch erstellt.