Fremdkraft-multifunktionelle-Handpassteile dienen überwiegend dem funktionellen Ausgleich. Bei den multifunktionellen Handpassteilen werden alle vier Langfinger und der Daumen über Motoren bewegt. Die Finger und der Daumen werden in der Regel über separate Motoren angetrieben. Im Bereich der Langfinger kann dabei ein Motor als zentrale Ansteuerung oder vier einzelne Motoren können zur individuellen Ansteuerung jedes Fingers zum Einsatz kommen. Der Daumen kann sowohl die Oppositionsstellung als auch die Reduktionsstellung (Lateralstellung) einnehmen. Die Positionierung des Daumens in Oppositions- oder Reduktionsstellung erfolgt aktuatorisch oder passiv durch die kontralaterale Hand. Die Langfinger sind in der Regel in den Grundgelenken und den proximalen Interphalangealgelenken beweglich. In der Mittelhand des Passteils ist in der Regel die Steuerelektronik untergebracht. Am proximalen Ende der prothetischen Hand sind eine Vorrichtung zur Adaption an den Prothesenschaft oder weitere Prothesenkomponenten angebracht. Die Länge, der Umfang und die Farbgebung der prothetischen Hand orientieren sich an der Anatomie der menschlichen Hand. Das Fremdkraft-multifunktionelle-Handpassteil ist in der Regel durch einen Kosmetik-Überzug geschützt.
Code: 38.87.06.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Das multiartikulierende Handpassteil einer Fremdkraft- oder Hybrid-Armprothese ist unverzichtbarer Bestandteil der Prothese. Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen der kompletten Hand und prothetischer Versorgung, insbesondere: 1) zur funktionellen Wiederherstellung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit dieser Prothese wesentliche Greif- und Haltefunktionen durchführen kann, die ohne Prothese oder mit einer Prothese ohne multiartikulierendes Handpassteil nicht gleichwertig durchführbar sind (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der aktiven Greiffunktion und des Greifvolumens der betroffenen Hand - zur Wiederherstellung der aktiven Opposition - zur Ermöglichung des bimanuellen Greifens - als Gegenhalt für die andere Hand und 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen und 3) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. Grundsätzlich nicht geeignet für schwere körperliche Tätigkeiten (u. a. aufgrund verminderter Griffkraft). ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A