Eigenkraft-Funktionshände dienen in der Regel dem funktionellen Ausgleich. Die Greifhaken sind über einen Zugmechanismus durch den Anwender oder die Anwenderin beweglich. Das Öffnen der Funktionshand erfolgt über einen Kabelzug durch die Versicherte oder den Versicherten, das Schließen passiv über eine Feder. Ggf. kann die Steuerung umgekehrt sein. Dann ist zusätzlich eine permanente Verriegelung in der angesteuerten Position möglich. In der Regel ist die Funktionshand aus Leichtmetall gefertigt. Im Falle einer robusteren Variante kann Stahl zum Einsatz kommen. Die Form und Ausrichtung der Haken kann sich in Abhängigkeit von den Anwendungsbereichen unterscheiden. In der Regel sind die Greifhaken zusätzlich beschichtet, um ein sicheres Greifen zu ermöglichen. Am proximalen Ende der Funktionshand sind eine Vorrichtung zur Adaption an den Prothesenschaft oder weitere Prothesenkomponenten angebracht.
Code: 38.87.05.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Arm(teil)verlusten mit Fehlen der kompletten Hand und prothetischer Versorgung, in der Regel als Zweitprothese 1) zur funktionellen Verbesserung - bei mechanisch starker Beanspruchung im Alltag (z. B. zweihändiges Heben schwerer Gegenstände, Nutzen einer Heckenschere), - als vielseitig verwendbares Werkzeug zum Greifen und Halten feiner und grober Gegenstände, und 2) zur Balancierung des Körpergewichtes Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A