Der Teilfinger-Prothesenschaft aus Silikon (Vollkontaktschaft) ist in geschlossener Bauweise aus Silikon gefertigt. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Fingerstumpfes angepasst. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert der Schaft den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Um den prothetischen Finger optimal funktionell einsetzen zu können, sollte der Fingerstumpf mindestens zwei Zentimeter Länge aufweisen. Mit abnehmender Länge des Stumpfes reduziert sich auch die funktionelle Wirksamkeit des prothetischen Fingers. Reicht die Stumpflänge nicht für die Fixierung der Teilfinger-Prothese aus, ist die Befestigung durch Einschluss benachbarter Finger, durch eine Ringbefestigung oder durch Einschluss der Mittelhand möglich und in Erwägung zu ziehen. Die Herstellung erfolgt auf Basis eines dreidimensionalen Formabdrucks des Stumpfes. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes und der Hand genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettung Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Code: 38.80.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen eines Teils des Fingers insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Teilfingerprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der passiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Amputation im Bereich des II. – V. Fingers aus Silikon (in der Regel Lappenschafttechnik) besitzt im proximalen Randbereich Silikonlappen, die mithilfe von medizinischem Hautkleber auf der Haut fixiert werden, um eine optimale Haftung zu erreichen. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Fingerstumpfes angepasst. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert der Schaft den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Reicht die Haftung nicht für die Fixierung der Fingerprothese aus, ist die Befestigung durch Einschluss benachbarter Finger, durch eine Ringbefestigung oder einen Einschluss der Mittelhand möglich und in Erwägung zu ziehen. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes und der beteiligten Handbereiche. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettung Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Code: 38.80.01.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen eines oder mehrerer Finger des II. – V. Strahls insbesondere 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Langfingerprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der passiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft aus Silikon (zirkulärer Mittelhandschaft) umschließt nach Amputation des Daumens einen Teil der Mittelhand oder die gesamte Mittelhand und ggf. das Handgelenk und ist als Vollkontaktschaft gefertigt. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Daumenstumpfes angepasst. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis einer individuellen Formerfassung des Stumpfes und der beteiligten Handbereiche. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes und der Hand genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettung Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Code: 38.80.01.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen des Daumens insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Daumenprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der passiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A
Der Prothesenschaft nach Teilhandamputation umschließt die gesamte Mittelhand und das Handgelenk und ist als Vollkontaktschaft gefertigt. Er ist an die funktionellen und anatomischen Gegebenheiten des Stumpfes angepasst. Die Beeinflussung der Beweglichkeit von den noch vorhandenen Gelenken sollte so gering wie möglich gehalten werden. Beim Bewegen oder Halten von Gegenständen sichert das Schaftsystem den funktionellen Gegenhalt zu der aufgewendeten Kraft. Die Herstellung erfolgt auf Basis eines dreidimensionalen Formabdrucks des Stumpfes und der beteiligten Handbereiche. Dabei ist auf besonders markante anatomische Strukturen, Hautirritationen und Narbenverhältnisse einzugehen und sind diese entsprechend zu betten. Zusätzlich werden die Maße des Stumpfes und der Hand genommen und dokumentiert. Ggf. können über verschiedene Shore-Härten des Silikons oder durch eine andersartige gesonderte Bettungen Entlastungsareale geschaffen werden. Zur Individualisierung der Schaftart stehen folgende Leistungspositionen zur Verfügung, welche in der Regel nicht vollumfänglich und nur bei begründeter Notwendigkeit zum Ansatz gebracht werden können: - Flexibler Innenschaft (38.80.98.0) - Silikon-Kontaktschaft (38.80.98.1) - Testschaft (38.80.98.2) - Verstellbares Schaftsystem (38.80.98.3) - Sonstige Zusätze (38.80.98.5)
Code: 38.80.01.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei Fehlen eines Teils der Hand insbesondere: 1) zur funktionellen Verbesserung, wenn die Versicherte oder der Versicherte mit der Habitus-Teilhandprothese eine wesentliche Halte-/Gegenhaltfunktion durchführen kann, die ohne Prothese nicht gleichwertig durchführbar ist (die Versorgung muss wesentliche Gebrauchsvorteile erzielen): - zur Wiederherstellung der passiven Greiffunktion/des Gegengriffs - zur Wiederherstellung des Greifvolumens - ggf. zur Wiederherstellung der passiven Opposition - zur Stabilisierung der Hand beim Halten von Gegenständen und/oder 2) zur Wiederherstellung der Körperform/des äußeren Erscheinungsbildes, um so eine Entstellung auszugleichen und einer Stigmatisierung vorzubeugen Der Stumpf muss prothesenfähig und somit ausreichend volumenstabil, mechanisch belastbar und die Wundheilung abgeschlossen sein. ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 38A