Bei Zusammentreffen von einzelnen Positionen (pro Verordnung) der Produktarten: 31.03.04.0 Arbeiten am Absatz , 31.03.04.1 Arbeiten zur Schuherhöhung und 31.03.04.4 Arbeiten an der Sohle ist wegen der Doppelbelegung der Absatzarbeiten ein Abschlag zu verrechnen
Code: 31.03.04.0006
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2018-09-28
Änderungsdatum
2018-09-28