Keilabsatz zur Stabilisierung des Auftritts, wenn erforderlich nach innen oder außen versetzt, neuer Absatzfleck Nicht kombinierbar mit nachfolgenden orthopädischen Zurichtungen am konfektionierten Schuh: 31.03.04.0001 Einseitige Absatzverlängerung, Abroll-vorgezogener Absatz 31.03.04.0002 Einseitige Absatzverbreiterung
Code: 31.03.04.0003
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Hersteller
Vertragspartner nach § 127 SGB V
Aufnahmedatum
2018-09-28
Änderungsdatum
2018-09-28