Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh, hier Absatzarbeiten, ändern die Auftritts- und Abrolleigenschaften des Schuhs so, dass die Gehfähigkeit und Gebrauchsdauer einschränkenden Beschwerden beseitigt oder gemindert werden. Krankheitsbedingt können Arbeiten am Absatz am konfektionierten Schuh notwendig sein. Zu diesen gehören: - Einseitige Absatzverlängerung, Abroll-/vorgezogener Absatz - Einseitige Absatzverbreiterung - Keilabsatz - Abschlag bei Mehrfachverordnung am Absatz - Anbringen eines vorhandenen Schuhbügels Verschiedene Zurichtungen sind nicht miteinander kombinierbar (siehe Einzelproduktlistung).
Code: 31.03.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Stabilisierung des Schuhgelenks: - Keilabsatz - Stegabsatz Korrektur der Abwicklung: - Flügel und/oder ausgestellter Absatz Erleichterung des Abrollens: - Abrollabsatz Wadenmuskelinsuffizienz: - Schleppabsatz Verkürzung des hinteren Hebelarms des Fußes: - Vorgezogener Absatz Verbesserung des Lotaufbaus und der Standfestigkeit: - Einseitige Absatzverbreiterung Sonstige Arbeiten am Absatz: - Einarbeiten eines Schuhbügels ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31E
Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh, hier Arbeiten zum Verkürzungsausgleich, ändern die Auftrittshöhe des verkürzten Beines, soOrthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh, hier Arbeiten zum Verkürzungsausgleich, ändern die Auftrittshöhe des verkürzten Beines, so dass die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränkenden Beschwerden beseitigt oder gemindert werden. Hierbei sind Vor - und Rückfuß, d. h. Sohle und Absatz, zu berücksichtigen. Folgende Zurichtungen sind möglich: - Verkürzungsausgleich im Absatzbereich je 1 cm, innen oder außen - Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich je 1 cm, Sohle und Absatz - Einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung - Entfernung einer Schuherhöhung Verschiedene Zurichtungen sind nicht miteinander kombinierbar (siehe Einzelproduktlistung). dass die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränkenden Beschwerden beseitigt oder gemindert werden. Hierbei ist Vor- und Rückfuß, d.h. Sohle und Absatz zu berücksichtigen. Hierbei kann es sich handeln um: - Verkürzungsausgleich im Absatzbereich je 1 cm, innen oder außen - Verkürzungsausgleich im Sohlenbereich je 1 cm, Sohle und Absatz - einseitige Sohlenerhöhung mit Absatzangleichung - Entfernung einer Schuherhörung Folgende Zusatzarbeiten sind nicht in Kombination miteinan- der abrechnungsfähig: Siehe Einzelproduktauflistung
Code: 31.03.04.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Arbeiten zum Verkürzungsausgleich: - Zum funktionsgerechten Ausgleich einer therapiebedürftigen Beinlängendifferenz ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31E
Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh, hier Sohlenarbeiten, ändern die Auftritt- und Abrolleigenschaften des Schuhs, so dass hierdurch die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränkenden Beschwerden beseitigt oder gemindert werden. Dies können sein: - Rolle mit rückversetztem Auftritt und mit besonders starker Wirkung - Ausgleichsrolle für die Gegenseite - Schmetterlingsrolle mit Absatzangleichung - Schmetterlingsrolle mit zusätzlicher Weichbettung der Mittelfußköpfchen II bis IV - Entfernen der Rolle mit rückversetztem Auftritt - Zehenrolle - Mittelfußrolle (Richtungsrolle) Verschiedene Zurichtungen sind nicht miteinander kombinierbar (siehe Einzelproduktlistung).
Code: 31.03.04.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Arbeiten an der Sohle: - Therapiebedürftige statische oder dynamische Störung des Fußes - Zur Beseitigung von Druckspitzen - Zur lokalen Entlastung - Zur Korrektur der Abrollrichtung ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31E
Orthopädische Zurichtungen am konfektionierten Schuh, hier Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung, ändern die Eigenschaften des Schuhs, so dass die Gehfähigkeit und Gehausdauer einschränkenden Beschwerden beseitigt oder gemindert werden. Dies können sein: - Einarbeitung einer Stufenentlastung - Einarbeitung einer Haglundfersenentlastung oder Vorfußrückenpolster - Schuhbodenversteifung - Schuhbodenverbreiterung - Einseitige Schaftversteifung - Doppelseitige Schaftversteifung - Anbringen von geeigneten Verschlüssen (Klett-, Reiß- oder Schnallenverschlüssen - Verschiedene Zurichtungen sind nicht miteinander kombinierbar (siehe Einzelproduktlistung).
Code: 31.03.04.3000
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nicht besetzt
Indikation
Arbeiten zur Entlastung, Stützung, Polsterung und Schaftveränderung: - Bei therapiebedürftigen Funktionsstörungen des Fußes, die durch Konfektionsschuhe nicht ausreichend zu behandeln sind ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 31E