Umkehrprismen sind keine Sehhilfen, die eine Sehminderung, z.B. hervorgerufen durch einen Brechungsfehler oder eine Erkrankung des Auges (z.B. Maculadegeneration), ausgleichen oder verbessern sollen. Auch dienen sie nicht zur Therapie einer Augenerkrankung.
Umkehrprismen kommen für Versicherte in Betracht, die auf-grund einer Erkrankung bzw. Behinderung liegen müssen und zum Lesen den Kopf oder Oberkörper nicht anheben bzw. aufrichten dürfen/können.
Durch die in ein Brillengestell eingefaßten Prismen, werden die Lichtstrahlen i.d.R. um 90° abgelenkt, sodaß der Patient im Liegen -ohne den Kopf anzuheben- seinen Blick auf ein senkrecht gehaltenes Buch richten kann.
Die Prismenbrille kann über einer üblichen Brille, die einen Brechkraftfehler ausgleicht getragen werden.
Code:
25.21.90.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Ein Umkehrprisma kann für Versicherte in Betracht kommen, die aufgrund einer Behinderung bzw. Erkrankung nicht mit aufgerichtetem Kopf bzw. Oberkörper im Bett liegen können bzw. dürfen.