Als Monokulare werden Handfernrohre nach dem Kepler-System bezeichnet, die relativ klein und handlich sind und somit von dem Patienten leicht mitgeführt werden können. Das Fernrohrsystem nach Kepler besteht aus einem Objektiv und einem Okular mit jeweils sammelnder Wirkung und einem bildaufrichtenden Prisma. Ein Fernrohrsystem nach Galilei besteht aus einem Objektiv mit sammelnder und einem Okular mit zerstreuender Wirkung. Durch Drehen am Objektiv (Fokussierung) des Systems kann der Abstand zwischen den Linsen verändert werden. Somit können stufenlos unterschiedliche Vergrößerungen eingestellt wer-den. Der Arbeitsabstand und auch das Sehfeld verringern sich mit zunehmender Vergrößerung, so daß höhere Vergrößerungen nur im Nahbereich genutzt werden können.
Code: 25.21.84.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Fokussierbare Monokulare können bei mittel- bis hochgradi- ger Sehbehinderung in Betracht kommen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut (wobei in diesem Fall immer eine ausreichende Kon- taktlinsen- bzw. korrigierende Brillenanpassung zuvor versucht worden sein sollte), - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Fokussierbare Monokulare können zum mobilen Einsatz von Seh- schwachen zur Verbesserung des Sehvermögens genutzt werden. Mit ihrer Hilfe können z.B. Straßenschilder, Busnummern etc. (in der Ferne) oder auch Fahrpläne und Notizen (in der Nähe) erkannt bzw. gelesen werden und somit die Orientierung im außerhäuslichen Bereich verbessert werden. Es ist zu prüfen, ob der Patient das Einstellen des Systems beherrscht (was bei älteren Personen ein Problem sein kann). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.