Das Fernrohrsystem nach Kepler besteht aus einem Objektiv und einem Okular mit jeweils sammelnder Wirkung und einem
bildaufrichtenden Prisma.
Das Fernrohr hat bei einem "unendlichen" Arbeitsabstand in
der Regel eine 2,8fache Vergrößerung. Entfernt liegende Ge-
genstände erscheinen unter dem entsprechend vergrößerten
Sehwinkel. Der Sehfelddurchmesser wird durch dieses System
im Vergleich zu einem normalsichtigen Auge und auch zu einem
Galilei-System stark eingeengt.
Die Vergrößerung der Prismenlupenbrille (Kepler-System) ist
höher als die eines Galilei-System, wobei jedoch das Kepler-
System durch das notwendige Prisma sowohl schwerer als auch
länger ist.
Bei einer binokular angepaßten Prismenlupenbrille wird vor
beide Augen ein Fernrohrsystem (Kepler) in die Brille oder
eine spezielle Tragefassung eingearbeitet bzw. an der Brille
befestigt. Fehlsichtigkeiten (z.B. Myopie oder Astigmatis-
mus) können im System oder, sofern dieses auf das Brillen-
glas aufgekittet wird, durch das Brillenglas selbst berück-
sichtigt werden.
Code:
25.21.83.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Kepler-Systeme für die Ferne können bei einer hochgradigen Sehbehinderung in Betracht kommen.
Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch:
- Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz-
haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril-
len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß,
- Maculadegeneration,
- Opticus-Atrophien,
- tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen-
tosa,
- Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge-
schäden),
- Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für
eine Operation gegeben ist,
- angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus).
Kepler-Systeme eignen sich aufgrund des sehr kleinen Sehfelddurchmessers und dem exakt einzuhaltenden Arbeitsabstand für jüngere Menschen und sind als Versorgung älterer Personen eher ungeeignet (was jedoch im Einzelfall zu prüfen ist).
Die Anpassung einer binokularen Fernrohrbrille ist der Aus-nahmefall. Vor der Versorgung muß überprüft worden sein, daß der Patient binokulares Sehen mit der Sehhilfe erzielt. Der Nutzen dieser Versorgung im Sinne einer verbesserten Sehfähigkeit muß gesichert sein. Aus der Verordnung des Augenarztes müssen diese Angaben hervorgehen.