Das Fernrohrsystem nach Kepler besteht aus einem Objektiv und einem Okular mit jeweils sammelnder Wirkung und einem
bildaufrichtenden Prisma.
Das Fernrohr hat bei einem "unendlichen" Arbeitsabstand in
der Regel eine 2,8fache Vergrößerung. Entfernt liegende Ge-
genstände erscheinen unter dem entsprechend vergrößerten
Sehwinkel. Der Sehfelddurchmesser wird durch dieses System
im Vergleich zu einem normalsichtigen Auge und auch zu einem
Galilei-System stark eingeengt.
Die Vergrößerung der Prismenlupenbrille (Kepler-System) ist
höher als die eines Galilei-Systems, allerdings ist das
Kepler-System durch das notwendige Prisma sowohl schwerer
als auch länger.
Bei einer monokular angepaßten Prismenlupenbrille wird für
das Auge mit der besseren Sehfähigkeit das Fernrohrsystem in
die Brille oder eine spezielle Tragefassung eingearbeitet
bzw. an der Brille befestigt. Fehlsichtigkeiten (z.B. Myopie
oder Astigmatismus) können im System oder, sofern dieses auf
das Brillenglas aufgekittet wird, durch das Brillenglas
selbst berücksichtigt werden.
Das nicht am Sehprozeß beteiligte Auge wird durch Mattglas
abgedeckt.
Code:
25.21.83.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Kepler-Systeme für die Ferne können bei einer hochgradigen Sehbehinderung in Betracht kommen.
Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch:
- Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz-
haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril-
len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß,
- Maculadegeneration,
- Opticus-Atrophien,
- tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen-
tosa,
- Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge-
schäden),
- Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation
für eine Operation gegeben ist,
- angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus).
Kepler-Systeme eignen sich aufgrund des sehr kleinen Sehfelddurchmessers und des exakt einzuhaltenden Arbeitsabstandes für jüngere Menschen und sind als Versorgung älterer Personen eher ungeeignet (was jedoch im Einzelfall zu prüfen ist).
Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.