Umhängelupen werden insbesondere für Arbeiten benutzt, bei
denen beide Hände frei sein müssen. Umhängelupen gibt es
in Vergrößerungen bis ca. 3fach.
Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten
Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver-
größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er-
zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahege-legener Gegenstände.
Code:
25.21.81.5000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung
bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann.
Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten
von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge-
sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden,
Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen.
Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch:
- Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz-
haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril-
len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß,
- Maculadegeneration,
- Opticus-Atrophien,
- tapetoretinale Degenerationen, wie z.B. Retinopathia pig-
mentosa,
- Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge-
schäden),
- Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für
eine Operation gegeben ist,
- angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus).
Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.