Handlupen gibt es bis zur ca. 20fachen Vergrößerung. Bis zu einer Vergrößerung von ca. 6fach bis 8fach können Handlupen von mittelgradig Sehschwachen zum Lesen genutzt werden. Bei hohen Vergrößerungen (ab ca. 10fach) ist das Sehfeld zum Lesen von längeren Texten klein. Daher sind diese Lupen für diesen Zweck weniger geeignet. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände. Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen- materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden, daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige Vergrößerung ist. Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B. aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst- stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent- lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter. Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche Abbildungsqualität aufweisen: Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen (Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon- vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi- gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flächen bestehen. Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf, deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind, sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur Peripherie hin flacher werden. Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung - auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lupen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand von- einander angeordneten Plankonvexlinsen. Achromatiche Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge- kittet sind. Handlupen mit integrierter Beleuchtung, die über Akku, Netz oder Batterie betrieben werden, erreichen eine kontrastrei- chere Wiedergabe des Objektes, was sich bei bestimmten Er- krankungen positiv auf die Sehfähigkeit Sehgeschädigter aus- wirken kann.
Code: 25.21.81.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender geringer bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinitis pigmen- tosa, - starke Schädigungen der Netzhaut (auch durch Diabetes), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Arbeitsab- stand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Bril- lensystem einzuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird. Lupen mit integrierter Beleuchtung können bei Sehgeschä-digten zur Steigerung des Kontrastes notwendig sein. Da- bei kommt eine Versorgung nicht in Betracht, wenn mit einer herkömmlichen Beleuchtung (z.B. Tisch- bzw. Leselampe) die gleiche Sehfähigkeit erreicht wird. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.