Einschlaglupen gibt es bis zur ca. 20fachen Vergrößerung. Bis zu einer Vergrößerung von ca. 6fach bis 8fach können Einschlaglupen von mittelgradig Sehschwachen zum Lesen genutzt werden. Bei hohen Vergrößerungen (ab ca. 10fach) ist das Sehfeld zum Lesen von längeren Texten klein. Daher sind diese Lupen für diesen Zweck weniger geeignet. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände. Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen- materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden, daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige Vergrößerung ist. Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B. aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst- stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent- lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter. Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche Abbildungsqualität aufweisen: Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen (Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon- vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi- gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flä-chen bestehen. Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf, deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind, sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur Peripherie hin flacher werden. Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung - auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lu-pen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand voneinander angeordneten Plankonvexlinsen. Achromatiche Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge- kittet sind.
Code: 25.21.81.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Arbeitsab- stand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Bril- lensystem einzuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Handlupen gibt es bis zur ca. 20fachen Vergrößerung. Bis zu einer Vergrößerung von ca. 6fach bis 8fach können Handlupen von mittelgradig Sehschwachen zum Lesen genutzt werden. Bei hohen Vergrößerungen (ab ca. 10fach) ist das Sehfeld zum Lesen von längeren Texten klein. Daher sind diese Lupen für diesen Zweck weniger geeignet. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände. Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen- materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden, daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige Vergrößerung ist. Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B. aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst- stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent- lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter. Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche Abbildungsqualität aufweisen: Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen (Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon- vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi- gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flä-chen bestehen. Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf, deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind, sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur Peripherie hin flacher werden. Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung - auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lu-pen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand voneinander angeordneten Plankonvexlinsen. Achromatiche Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge- kittet sind.
Code: 25.21.81.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Arbeitsab- stand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Bril- lensystem einzuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Handlupen gibt es bis zur ca. 20fachen Vergrößerung. Bis zu einer Vergrößerung von ca. 6fach bis 8fach können Handlupen von mittelgradig Sehschwachen zum Lesen genutzt werden. Bei hohen Vergrößerungen (ab ca. 10fach) ist das Sehfeld zum Lesen von längeren Texten klein. Daher sind diese Lupen für diesen Zweck weniger geeignet. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände. Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen- materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden, daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige Vergrößerung ist. Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B. aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst- stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent- lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter. Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche Abbildungsqualität aufweisen: Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen (Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon- vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi- gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flächen bestehen. Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf, deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind, sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur Peripherie hin flacher werden. Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung - auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lupen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand von- einander angeordneten Plankonvexlinsen. Achromatiche Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge- kittet sind. Handlupen mit integrierter Beleuchtung, die über Akku, Netz oder Batterie betrieben werden, erreichen eine kontrastrei- chere Wiedergabe des Objektes, was sich bei bestimmten Er- krankungen positiv auf die Sehfähigkeit Sehgeschädigter aus- wirken kann.
Code: 25.21.81.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender geringer bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinitis pigmen- tosa, - starke Schädigungen der Netzhaut (auch durch Diabetes), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Arbeitsab- stand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Bril- lensystem einzuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird. Lupen mit integrierter Beleuchtung können bei Sehgeschä-digten zur Steigerung des Kontrastes notwendig sein. Da- bei kommt eine Versorgung nicht in Betracht, wenn mit einer herkömmlichen Beleuchtung (z.B. Tisch- bzw. Leselampe) die gleiche Sehfähigkeit erreicht wird. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Standlupen sind in einem Plastik- oder Metallständer einge- faßt, Klemmlupen können am Tisch festgeklemmt werden. Sie werden insbesondere zum längeren Lesen oder auch für manuel- le Arbeiten, bei denen beide Hände frei sein müssen, be- nutzt. Stand- bzw. Klemmlupen werden bis zu einer Vergröße- rung von ca. 8fach hergestellt. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände. Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen- materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden, daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige Vergrößerung ist. Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B. aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst- stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent- lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter. Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche Abbildungsqualität aufweisen: Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen (Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon- vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi- gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flä-chen bestehen. Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf, deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind, sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur Peripherie hin flacher werden. Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung - auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lu-pen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand voneinander angeordneten Plankonvexlinsen. Achromatische Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge- kittet sind. Es gibt unterschiedliche Arten von Lupen, die je nach Ver- wendungsbereich zweckmäßig sind.
Code: 25.21.81.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pig- menttosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Abstand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Brillensystem ein- zuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird. Stand- und Klemmlupen sind insbesondere für Personen geeig- net, die z.B. durch eine Einschränkung der Gebrauchsfähig- keit der Hände nicht in der Lage sind, eine Handlupe zu be- nutzen oder für Sehgeschädigte, die unter der Lupe bimanuelle Tätigkeiten verrichten wollen. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Standlupen sind in einem Plastik- oder Metallständer einge- faßt, Klemmlupen können am Tisch festgeklemmt werden. Sie werden insbesondere zum längeren Lesen oder auch für manuel- le Arbeiten, bei denen beide Hände frei sein müssen, be- nutzt. Stand- bzw. Klemmlupen werden bis zu einer Vergröße- rung von ca. 8fach hergestellt. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahegele-gener Gegenstände. Die Vergrößerung ist abhängig von dem Brechwert des Linsen- materials, dem Abstand zwischen Auge und Lupe und auch dem Abstand zwischen Objekt und Lupe. Dabei muß beachtet werden, daß das Sehfeld umso kleiner wird, je höher die jeweilige Vergrößerung ist. Die Überschlagsformel für die Vergrößerung einer Lupe ist: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Lupen werden aus verschiedenen Materialien hergestellt, z.B. aus mineralischem Glas oder aus Kunststoffen. Die Kunst- stofflupen sind aufgrund ihrer Materialeigenschaft wesent- lich leichter als Glaslupen, verkratzen aber leichter. Es gibt verschiedene Linsentypen, die eine unterschiedliche Abbildungsqualität aufweisen: Einfache Linsentypen mit stärkeren Abbildungsaberrationen (Randverzeichnungen/-verzerrungen) sind sphärische plankon- vexe oder bikonvexe Linsen, d.h. Linsen, die entweder aus einer Plan-Fläche und einer nach außen gewölbten kugelförmi- gen Fläche oder zwei nach außen gewölbten kugelförmigen Flächen bestehen. Bessere Abbildungsqualität weisen asphärische Linsen auf, deren nach außen gewölbte Flächen nicht kugelförmig sind, sondern unterschiedliche Krümmungsgrade aufweisen, die zur Peripherie hin flacher werden. Eine gute verzeichnungsfreie und randscharfe Abbildung - auch bei hohen Vergrößerungen - erreichen aplanatische Lupen. Sie bestehen aus zwei in geringem Abstand von- einander angeordneten Plankonvexlinsen. Achromatische Linsen, die über das gesamte Sehfeld eine von Farbzerstreuungen freie Abbildung besitzen, bestehen aus zwei Einzellinsen verschiedener Glassorten, die zusammenge- kittet sind. Stand- bzw. Klemmlupen mit integrierter Beleuchtung, die über Akku, Netz oder Batterie betrieben werden, erreichen eine kontrastreichere Wiedergabe des Objektes, wodurch bei bestimmten Erkrankungen eine Steigerung der Sehleistung er- reicht werden kann.
Code: 25.21.81.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Lupen werden zum Lesen von manchen Personen eher akzeptiert als vergleichbare Brillensysteme, da der kurze Arbeitsab- stand, der bei entsprechender Vergrößerung bei einem Bril- lensystem einzuhalten ist, von ihnen schlechter toleriert wird. Stand- und Klemmlupen sind insbesondere für Personen geeig- net, die z.B. durch eine Einschränkung der Gebrauchsfähig- keit der Hände nicht in der Lage sind, eine Handlupe zu be- nutzen oder für Sehgeschädigte, die unter der Lupe bimanuelle Tätigkeiten verrichten wollen. Lupen mit integrierter Beleuchtung können bei manchen Sehge- schädigten zur Steigerung des Kontrastes notwendig sein. Da- bei kommt eine Versorgung nicht in Betracht, wenn mit einer herkömmlichen Beleuchtung (z.B. Tisch- bzw. Leselampe) die gleiche Sehfähigkeit erreicht wird. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Umhängelupen werden insbesondere für Arbeiten benutzt, bei denen beide Hände frei sein müssen. Umhängelupen gibt es in Vergrößerungen bis ca. 3fach. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinse mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahege-legener Gegenstände.
Code: 25.21.81.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degenerationen, wie z.B. Retinopathia pig- mentosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Hellfeldlupen bestehen aus Teilen eines Zylinders und einer aufgearbeiteten Halbkugel aus mineralischem Glas oder Kunst-stoff. Sie werden direkt mit ihrer Unterseite auf die Ob-jektebene gelegt. Durch ihre spezielle Geometrie haben sie eine lichtsammelnde und somit lichtverstärkende Wirkung. Ihre Vergrößerung ist mit ca. 1,8fach relativ gering. Bei gutem Akkomodationsvermögen kann durch Annäherung an die Lupe die Vergrößerung auf etwa das 5fache gesteigert wer-den. Die Hellfeldlupe wird aus diesem Grund besonders bei Kindern mit Erfolg eingesetzt.
Code: 25.21.81.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Hellfeldlupen sind insbesondere für Kinder mit hohem Akkom-modationsvermögen geeignet. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Lesestäbe bestehen aus mineralischem Glas oder Kunststoff. Sie werden direkt mit ihrer Unterseite auf die Objektebene gelegt. Die Verstärkung ist mit 1,8fach nur senkrecht zu ihrer Achse wirksam, so daß die Seitenabstände nicht ver- größert werden und ein verzerrtes Bild entsteht. Bei guten Akkommodationsvermögen kann die Vergrößerung durch Annäherung gesteigert werden.
Code: 25.21.81.7000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Lupenvorhänger für Brillen sind Lupen, die mit einer Halte- rung an einer Brillenfassung vor das Brillenglas befestigt werden können. Bei den Kopflupen sind die Lupengläser direkt in ein einfaches Gestell eingearbeitet, das wie eine Brille aufgesetzt werden kann oder direkt am Kopf befestigt werden kann. Sie sind für Personen gedacht, die keine Brille tra- gen, an welcher der Lupenvorhänger befestigt werden kann. Eine Lupe besteht aus einer einfachen oder zusammengesetzten Sammellinsen mit kurzer Brennweite, die den Sehwinkel ver- größert, unter dem ein Betrachter ein Objekt sieht. Sie er- zeugt somit vergrößerte virtuelle (Schein-)Bilder nahege-legener Gegenstände. Diese Lupenart ist bis zu einer etwa 7fachen Vergrößerung erhältlich. Es muß jedoch berücksichtigt werden, daß bei ho- hen Vergrößerungen kurze Arbeitsabstände eingehalten werden müssen, da die Lupe direkt vor dem Auge plaziert wird. Der Arbeitsabstand verringert sich entsprechend zunehmender Ver-größerung (z.B. muß bei einer 4fachen Vergrößerung ein Ar-beitsabstand von ca. 6 cm eingehalten werden).
Code: 25.21.81.8000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender gering bis mittelgradiger Sehbehinderung bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlin-sen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Für Sehbehinderte, die nur gelegentlich eine vergrößernde Sehhilfe nutzen, sind Lupenvorhänger bzw. Kopflupen eine Al- ternative zu Einstärkengläsern mit Lupenwirkung bzw. Zwei- stärkenlupengläsern. Sie sind vorrangig für manuelle Tätigkeiten einzusetzen. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathien pig- mentosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Lupenaufsätze zur Montage an die Brille sind asphärische Sammellinsen (Lupengläser) aus Kunststoff, die mit Hilfe einer Montageeinheit auf ein Brillenglas aufmontiert werden. Diese Lupen werden zum Teil mit einer bis zu 20fachen Ver- größerung angeboten. Der Arbeitsabstand ist abhängig von der Vergrößerung. Sehr hohe Vergößerungen haben extrem kur-ze Arbeitsabstände zur Folge. Zum Einhalten dieser Arbeits-abstände können Abstandshalter hilfreich sein. Bei einer 8fachen Vergrößerung muß z.B. ein Arbeitsabstand von ca. 4 cm eingehalten werden, wobei der Sehfelddurchmes-ser hierbei ca. 3,5 cm beträgt. Zum Teil werden Lupenaufsätze auch mit Leuchtring angeboten. Die Wirkungsweise entspricht in etwa der eines Hyperoku-lars, wobei solche Lupensysteme insbesondere für Patienten in Frage kommen, die eine korrigierende Brille benötigen, da die Korrektion der Gläser ihrer normalen Brille gleichzeitig genutzt wird. Lupenaufsätze werden zur monokularen Versorgung verwendet.
Code: 25.21.81.9000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender mittel- bis hochgradiger Sehbehinderung. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degenerationen, wie z.B. Retinopathia pig- mentosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.