Sammellinsen, die in eine Fasung eingesetzt werden, können anstelle von Lupen als vergrößernde Sehhilfe genutzt werden. Hierbei werden i.d.R. Brillengläser ab ca. 6,0 dpt gewählt, die vorrangig zur monokularen Anwendung genutzt werden. Bei der Verwendung von Einstärkengläsern mit Lupenwirkung muß jedoch berücksichtigt werden, daß bei der Nutzung mit zunehmender Vergrößerung sich der Arbeitsabstand entspre-chend der Vergrößerung verringert. Die Vergrößerung ergibt sich annähernd aus folgender Formel: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Diese Gläser sind identisch mit Gläsern aus den Produktgrup-pen 25.21.02. - 09.
Code: 25.21.80.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender Sehbehinderung (<= 0,3 mit Korrektur auf dem besseren Auge) bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und so-fern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlinsen keine ausreichende Sehschärfe erzielt wer-den kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden) - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Sammellinsen, die in eine Fassung eingesetzt werden, können anstelle von Lupen als vergrößernde Sehhilfe genutzt werden. Hierbei werden i.d.R. Brillengläser ab ca. 6,0 dpt gewählt, die vorrangig zur monokularen Anwendung genutzt werden. Bei der Verwendung von Einstärkengläsern mit Lupenwirkung muß jedoch berücksichtigt werden, daß bei der Nutzung mit zunehmender Vergrößerung sich der Arbeitsabstand entspre-chend der Vergrößerung verringert. Die Vergrößerung ergibt sich annähernd aus folgender Formel: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Bei Lentikulargläsern enthält nur der zentrale Teil des Gla-ses die entsprechende dioptrische Wirkung. Hierdurch wird bei Brillengläsern mit einem hohen Dioptrinwert das Gewicht des Glases verringert. Der äußere Bereich des Brillenglases dient nur als Tragerand. Diese Gläser sind identisch mit Gläsern aus den Produktgrup- pen 25.21.24 und 25
Code: 25.21.80.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender Sehbehinderung (<= 0,3 mit Korrektur auf dem besseren Auge) bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlinsen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden) - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Ein Lentikularglas kommt ab 12 dpt in Betracht. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Sammellinsen, die in eine Fassung eingesetzt werden, können anstelle von Lupen als vergrößernde Sehhilfe genutzt werden. Hierbei werden i.d.R. Brillengläser ab ca. 6,0 dpt gewählt, die vorrangig zur monokularen Anwendung genutzt werden. Bei der Verwendung von Zweistärkengläsern mit Lupenwirkung muß jedoch berücksichtigt werden, daß bei der Nutzung mit zunehmender Vergrößerung sich der Arbeitsabstand entspre-chend der Vergrößerung verringert. Die Vergrößerung ergibt sich annähernd aus folgender Formel: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert des Nahzusatzes in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Diese Gläser sind identisch mit Gläsern aus den Produktgrup- pen 25.21.10 bis 15
Code: 25.21.80.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender Sehbehinderung (<= 0,3 mit Korrektur auf dem besseren Auge) bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und so-fern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlinsen keine ausreichende Sehschärfe erzielt wer-den kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.
Zweistärkenlupengläser sind bifokale Sammelgläser, bei denen im unteren Teil ein höherbrechendes Nahteil eingearbeitet ist. Sammellinsen, die in eine Fassung eingesetzt werden, können anstelle von Lupen als vergrößernde Sehhilfe genutzt werden. Hierbei werden i.d.R. starke Nahzusätze ab ca. 6,0 dpt ge- wählt, die vorrangig zur monokularen Anwendung kommen. Bei der Verwendung von Zweistärkengläsern mit Lupenwirkung muß jedoch berücksichtigt werden, daß bei der Nutzung mit zunehmender Vergrößerung sich der Arbeitsabstand entspre-chend der Vergrößerung verringert. Die Vergrößerung ergibt sich annähernd aus folgender Formel: V(L) = D(L) ÷ 4dpt mit V(L) = Vergrößerung D(L) = Brechwert des Nahzusatzes in dpt Bezugsentfernung = - 0,25 cm Bei Lentikulargläsern enthält nur der zentrale Teil des Gla-ses die entsprechende dioptrische Wirkung. Hierdurch wird bei Brillengläsern mit einem hohen Dioptrinwert das Gewicht des Glases verringert. Der äußere Bereich des Brillenglases dient nur als Tragerand. Diese Gläser sind identisch mit Gläsern aus den Produktgrup- pen 25.21.26 und 27.
Code: 25.21.80.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Bei bestehender Sehbehinderung (<= 0,3 mit Korrektur auf dem besseren Auge) bzw. bei einem Vergrößerungsbedarf, bei dem das Lesen von Zeitungsdruck nicht mehr möglich ist und sofern durch die Anpassung einer korrigierenden Brille oder von Kontaktlinsen keine ausreichende Sehschärfe erzielt werden kann. Neben dem Visus sind für die Versorgung eines Sehbehinderten von Wichtigkeit, ob andere Sehbehinderungen, wie z.B. Ge- sichtsfeldausfälle, stark reduziertes Kontrastempfinden, Farbsinnstörungen oder Nystagmus, zusätzlich vorliegen. Sehbehinderung kann z.B. eintreten durch: - Hochgradige Myopie mit degenerativer Veränderung der Netz- haut, bei der zuvor eine ausreichende korrigierende Bril- len- bzw. Kontaktlinsenanpassung versucht worden sein muß, - Maculadegeneration, - Opticus-Atrophien, - tapetoretinale Degeneration, wie z.B. Retinopathia pigmen- tosa, - Retinopathien anderer Genese (auch als diabetische Folge- schäden), - Trübung der brechenden Medien, soweit keine Indikation für eine Operation gegeben ist, - angeborene Erkrankungen (z.B. Albinismus, Nystagmus). Ein Lentikularglas kommt ab 12 dpt in Betracht. Es muß eine augenärztliche Verordnung vorliegen.