Verbandschalen (ohne optische Korrektion) stehen in unmittelbarem Kontakt mit dem vorderen Augenabschnitt und dienen therapeutischen Zwecken.
Verbandschalen werden z.B. zum Schutz des Hornhautepithels,
zur Wundabdeckung und als Medikamententräger eingesetzt.
Verbandschalen sollen unter ständiger Kontrolle so lange
ohne Unterbrechung auf dem Auge verbleiben, bis der Schaden
abgeheilt oder der Tragegrund beseitigt ist. Die Länge der
Tragezeit setzt Schalen mit einer hohen Sauerstoffdurch-
lässigkeit und einer guten Verträglichkeit voraus. Es kom-
men daher vorzugsweise weiche Materialien zur Anwendung,
aber auch harte Materialien können erforderlich sein.
Code:
25.21.55.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Verbandschalen (ohne optische Korrektion) können indiziert
sein zur Beschleunigung des Heilungsprozesses bei:
- Erosionen, Epitheldefekten, Ulzeration der Hornhaut
- Abrasion
-- nach Operation
-- nach Verletzung
-- nach Verätzung
-- nach Verbrennung
- Hornhautperforation
- Keratoplastik
- Hornhautentzündungen und -ulzerationen, z.B.
-- Keratitis bullosa
-- Keratitis neuroparalytica
-- Keratitis e lagophthalmo
-- Keratitis filiformis
-- Keratitis herpetica
- Trichiasis
- Entropium
Verbandschalen aus Hydrogel können auch als Medikamenten-träger eingesetzt werden, wenn eine Erkrankung des Auges eine kontinuierliche Medikamentenzufuhr zwingend erforder-lich macht. Der Einsatz von Verbandschalen als Medikamenten-träger darf nur im Einzelfall unter strenger augenärztli-cher Verordnung mit Kontrolle erfolgen.