Unter diese Produktart fallen organische Zweistärkengläser mit größerem Nahteil. Gläser mit größerem Nahteil können für die Arbeit am Bildschirm in Betracht kommen, wenn zusätzlich zur Bild-schirmarbeit auch das Fernteil (z.B. bei Publikumsverkehr) ständig benötigt wird. Die dioptrische Wirkung des Nahteils ist auf die Bildschirm- bzw. Tastaturentfernung bemessen. Durch die im Vergleich zu üblichen Zweistärkenbrillen größeren Maße des Nahteils, das mindestens 40 mm x 20 mm groß ist, können sowohl die Tasta-tur als auch der Bildschirm ohne Kopfbewegung überblickt werden. Brillengläser mit sphäro-torischen Flächen haben eine tori-sche Vorder- oder Rückfläche. Die jeweils andere Fläche ist sphärisch. Eine torische Fläche ist nicht rotations-symmetrisch d.h., die Krümmungsradien zweier senkrecht aufeinander stehender Meridiane (Hauptschnitte) sind unterschiedlich. Brillenglä-ser mit torischen Flächen sind Gläser mit einem sog. Zylin-der (Differenz zwischen den beiden Scheitelbrechwerten bei-der Hauptschnitte) und können zur Korrektion von Astigmatis-mus verwendet werden.
Code: 25.21.29.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Myopie oder Hyperopie und - Astigmatismus und - eine herabgesetzte Akkommodationsfähigkeit, wodurch ein Nahzusatz erforderlich ist. Die Verordnung einer zusätzlichen Brille für die Tätigkeit an Bildschirmgeräten kann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung vorgenommen werden, wenn mit der vor-handenen, für die Korrektur des Sehfehlers geeigneten Bril-le eine ausreichende Sehfähigkeit in den Entfernungsberei-chen des Bildschirmarbeitsplatzes - trotz korrekter ergo-nomischer Einrichtung des Arbeitsplatzes - nicht gewährlei-stet ist (vgl. Punkt 55.3.3 der Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkas-sen). Aus ärztlicher Sicht ist die Bildschirmarbeitsplatzbrille i.d.R. als Einstärkenbrille ausreichend. Eine Bildschirm-arbeitsplatzbrille mit größerem Nahteil ist nur dann erfor-derlich, wenn sich das Sichtfeld des Versicherten am Arbeitsplatz aufgrund seiner Tätigkeit ständig verändert (z.B. Kundenbetreuung) und daher zusätzlich die Korrektur des Sehfehlers mit einem Fernteil erforderlich ist. Die Versorgung mit einer Brille mit größerem Nahteil stellt also die Ausnahme dar. Im Einzelfall sind folgende Punkte zu berücksichtigen: a) Erfolgt die Berufstätigkeit überwiegend an einem Bild- schirmarbeitsplatz? b) Ist die ggf. vorhandene Bifokalbrille mit normal großem Nahteil nicht für die Tätigkeit am Bildschirmarbeits- platz geeignet? c) Ist die Fähigkeit des Auges, sich an die ändernden Ent- fernungen anzupassen (max. Akkommodationsbreite) nicht ausreichend? d) Sind die Bildschirmarbeitsplatzelemente (Bildschirm, Tastatur, Vorlage) ergonomisch sinnvoll angeordnet? e) Herrscht an dem Bildschirmarbeitsplatz z.B. Publikumsver- kehr, der ein Fernteil notwendig macht? Kunststoffgläser können laut Heilmittel- und Hilfsmittel- Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verord-net werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt.