Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Lentikulargläser werden zur Korrektur von höhergradigen Fehlsichtigkeiten hergestellt. Nur der zentrale Teil des Glases erhält die entsprechende dioptrische Wirkung, um somit das Gewicht des Brillenglases zu verringern. Der äußere Bereich des Brillenglases dient nur als Tragerand. Zweistärkengläser haben ein Fern- und ein Nahteil und er-möglichen in Abhängigkeit vom Akkommodationsvermögen das deutliche Sehen in zwei Sehbereichen. Das Fernteil wird auch als Grundglas bezeichnet. Die optische Zone des Brillenglases hat eine sphärische Wir-kung und dient somit zur Korrektur von myopen oder hyper-open Augen ohne Astigmatismus.
Code: 25.21.27.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Myopie oder Hyperopie ab 12,0 dpt mit gleichzeitig herab-gesetzter Akkommodationsfähigkeit, wodurch ein Nahzusatz erforderlich ist. Anstelle einer Fern- und/oder Nahbrille kann eine Brille mit Zweistärkengläsern (eine Bifokalbrille) ggf. auch mit einem Nullglasanteil (Glasanteil ohne dioptrische Wirkung) verordnet werden, sofern die Notwendigkeit zum ständigen Tragen der Brille eine solche Ausstattung erforderlich macht. Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Eine Versorgung mit Lentikulargläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.