Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Lentikulargläser werden zur Korrektur von höhergradigen Fehlsichtigkeiten hergestellt. Nur der zentrale Teil des Glases erhält die entsprechende dioptrische Wirkung, um somit das Gewicht des Brillenglases zu verringern. Der äußere Bereich des Brillenglases dient nur als Tragerand. Bei einem Formlenti ist der Tragerand nach der Form der Brillenfassung gestaltet und ist plan (d.h. er hat keine Krümmung). Auf die Innenfläche des Brillenglases ist ein Bereich mit entsprechender dioptrischer Wirkung aufgearbei-tet. Das Glas hat einen negativen Scheitelbrechwert. Die optische Zone der Innenfläche des Brillenglases hat eine sphärische Fläche. Sie ist rotations-symmetrisch und hat für alle Meridiane den gleichen Radius. Das Brillenglas hat eine stigmatische Wirkung, d.h., daß es im Bezugspunkt eine punktförmige Abbildung bewirkt und dient der Korrek-tion von myopen Augen ohne Astigmatismus.
Code: 25.21.25.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Myopie ab 12,0 dpt Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/- 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Eine Versorgung mit Lentikulargläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.