Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Lentikulargläser werden zur Korrektur von höhergradigen Fehlsichtigkeiten hergestellt. Nur der zentrale Teil des Glases erhält die entsprechende dioptrische Wirkung, um somit das Gewicht des Brillenglases zu verringern. Der äußere Bereich des Brillenglases dient nur als Tragerand. Bei einem asphärischen Starglas ist in die zentrale Zone der Außenfläche des Brillenglases (objektseitige Fläche) ein optischer Bereich mit sehr hohem positiven Scheitel-brechwert eingearbeitet. Um ein Ringskotom zu vermeiden, das durch den abrupten Übergang von optischer Zone in den Tragerand entsteht, ist die Vorderfläche des Glases asphä-risch gestaltet, das bedeutet, daß der optisch wirksame Teil kontinuierlich in den Tragerandbereich übergeht. Die optische Zone des Brillenglases hat eine sphärische Wir-kung und dient somit zur Korrektur von hyperopen Augen ohne Astigmatismus.
Code: 25.21.25.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Hyperopie ab 12,0 dpt Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/- 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Die Versorgung mit Lentikulargläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.