Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Lentikulargläser werden zur Korrektur von höhergradigen Fehlsichtigkeiten hergestellt. Nur der zentrale Teil des Glases erhält die entsprechende dioptrische Wirkung, um somit das Gewicht des Brillenglases zu verringern. Der äußere Bereich des Brillenglases dient nur als Tragerand. Bei einem Starlenti ist in die zentrale Zone der Außen-fläche des Brillenglases (objektseitige Fläche) ein opti-scher Bereich mit sehr hohem positiven Scheitelbrechwert eingearbeitet. Durch den abrupten Übergang von optischer Zone in den Tragerand entsteht ein Ringskotom, d.h. ein ringförmiger peripherer Gesichtsfeldausfall. Die optische Zone der Außenfläche des Brillenglases hat torische Flächen. Eine torische Fläche ist nicht rotations-symmetrisch d.h., die Krümmungsradien zweier senkrecht aufeinander stehender Meridiane (Hauptschnitte) sind unterschiedlich. Brillengläser mit torischen Flächen sind Gläser mit einem sogenannten Zylinder (Differenz zwischen den beiden Schei-telbrechwerten beider Hauptschnitte).
Code: 25.21.25.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Ein Starlenti mit eingearbeitetem Zylinder dient der Korrektion von hyperopen Augen mit Astigmatismus. Hyperopie ab 12,0 dpt und gleichzeitiger Astigmatismus Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/- 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Die Versorgung mit Lentikulargläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.