Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be-
standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig-
keit.
Gleitsichtgläser (Multifokalgläser oder Progressivgläser) gleichen in ihrem Aussehen Einstärkengläsern. Ihre opti-schen Eigenschaften entsprechen in etwa denen konventionel-ler Mehrstärkengläser.
Die Fernteilzone geht in einem Progressionskanal stufenlos in die Nahteilzone über, so daß in allen Bereichen ein deutliches Sehen möglich ist.
In den peripheren Bereichen außerhalb einer Verbindungsli-nie, der sogenannten Progressionszone, treten besonders im Nahbereich Unschärfen und/oder Verzeichnungen auf.
Die gleitende optische Wirkung beruht auf einer Flächen-form, bei der die Flächenkrümmung nicht in allen Teilen konstant ist (wie bei einer Kugelfläche) und daher der Brechwert des Glases zum unteren Glasrand hin zunimmt.
Code:
25.21.23.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Gleitsichtgläser mit sphärischer Wirkung dienen zur Korrek-tion bei Aphakie (Linsenlosigkeit) ohne Astigmatismus.
Gleitsichtgläser können nach Abschnitt E Heilmittel- und
Hilfsmittel-Richtlinien nur als Ergänzung zur Kontaktlinse bei Aphakie (Linsenlosigkeit) und nach Implantation einer Intraokularlinse -Kunstlinse-(Pseudophakie) bis zum 60. Lebensjahr verordnet werden.
Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden:
- Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke,
- Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt,
- Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen,
- Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min-
derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg-
lichkeiten,
- Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl-
bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im
Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung
unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender
Sitz der Brille nicht gewährleistet ist,
- Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser-
stärke,
- Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der
Gläserstärke,
- Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich
sind.
Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt.
Eine Versorgung mit Gleitsichtgläsern erfordert eine augen-
ärztliche Verordnung.