Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Gleitsichtgläser (Multifokalgläser oder Progressivgläser) gleichen in ihrem Aussehen Einstärkengläsern. Ihre opti-schen Eigenschaften entsprechen in etwa denen konventionel-ler Mehrstärkengläser. Die Fernteilzone geht in einem Progressionskanal stufenlos in die Nahteilzone über, so daß in allen Bereichen ein deutliches Sehen möglich ist. In den peripheren Bereichen außerhalb einer Verbindungsli-nie, der sogenannten Progressionszone, treten besonders im Nahbereich Unschärfen und/oder Verzeichnungen auf. Die gleitende optische Wirkung beruht auf einer Flächen-form, bei der die Flächenkrümmung nicht in allen Teilen konstant ist (wie bei einer Kugelfläche) und daher der Brechwert des Glases zum unteren Glasrand hin zunimmt.
Code: 25.21.23.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Gleitsichtgläser mit sphärischer Wirkung dienen zur Korrek-tion bei Aphakie (Linsenlosigkeit) ohne Astigmatismus. Gleitsichtgläser können nach Abschnitt E Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien nur als Ergänzung zur Kontaktlinse bei Aphakie (Linsenlosigkeit) und nach Implantation einer Intraokularlinse -Kunstlinse-(Pseudophakie) bis zum 60. Lebensjahr verordnet werden. Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Eine Versorgung mit Gleitsichtgläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.