Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Gleitsichtgläser (Multifokalgläser oder Progressivgläser) gleichen in ihrem Aussehen Einstärkengläsern. Ihre opti-schen Eigenschaften entsprechen in etwa denen konventionel-ler Mehrstärkengläser. Die Fernteilzone geht in einem Progressionskanal stufenlos in die Nahteilzone über, so daß in allen Bereichen ein deutliches Sehen möglich ist. In den peripheren Bereichen außerhalb einer Verbindungsli-nie, der sogenannten Progressionszone, treten besonders im Nahbereich Unschärfen und/oder Verzeichnungen auf. Die gleitende optische Wirkung beruht auf einer Flächen-form, bei der die Flächenkrümmung nicht in allen Teilen konstant ist (wie bei einer Kugelfläche) und daher der Brechwert des Glases zum unteren Glasrand hin zunimmt.
Code: 25.21.23.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Gleitsichtgläser mit sphärischer Wirkung dienen zur Korrek-tion bei Aphakie (Linsenlosigkeit) ohne Astigmatismus. Gleitsichtgläser können nach Abschnitt E Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien nur als Ergänzung zur Kontaktlinse bei Aphakie (Linsenlosigkeit) und nach Implantation einer Intraokularlinse -Kunstlinse-(Pseudophakie) bis zum 60. Lebensjahr verordnet werden. Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Eine Versorgung mit Gleitsichtgläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.
Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Gleitsichtgläser (Multifokalgläser oder Progressivgläser) gleichen in ihrem Aussehen Einstärkengläsern. Ihre opti-schen Eigenschaften entsprechen in etwa denen konventionel-ler Mehrstärkengläser. Die Fernteilzone geht in einem Progressionskanal stufenlos in die Nahteilzone über, so daß in allen Bereichen ein deutliches Sehen möglich ist. In den peripheren Bereichen außerhalb einer Verbindungsli-nie, der sogenannten Progressionszone, treten besonders im Nahbereich Unschärfen und/oder Verzeichnungen auf. Die gleitende optische Wirkung beruht auf einer Flächen-form, bei der die Flächenkrümmung nicht in allen Teilen konstant ist (wie bei einer Kugelfläche) und daher der Brechwert des Glases zum unteren Glasrand hin zunimmt. Gläser mit torischen Flächen sind nicht rotations-symme-trisch d.h., die Krümmungsradien zweier senkrecht auf-einander stehender Meridiane (Hauptschnitte) sind unter-schiedlich. Brillengläser mit torischen Flächen sind Gläser mit einem sogenannten Zylinder (Differenz zwischen den beiden Schei-telbrechwerten beider Hauptschnitte).
Code: 25.21.23.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Gleitsichtgläser mit torischer Wirkung dienen zur Korrektion bei Aphakie (Linsenlosigkeit) mit Astigmatismus. Gleitsichtgläser können nach Abschnitt E Heilmittel- und Hilfsmittel-Richtlinien nur als Ergänzung zur Kontaktlinse bei Aphakie (Linsenlosigkeit) und nach Implantation einer Intraokularlinse -Kunstlinse-(Pseudophakie) bis zum 60. Lebensjahr verordnet werden. Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Eine Versorgung mit Gleitsichtgläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.