Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruch- festigkeit. Dreistärkengläser (Trifokalgläser) haben ein Fern-, ein Zwi-schen- und ein Nahteil. Sie ermöglichen in Abhängigkeit vom Akkommodationsvermögen das deutliche Sehen in drei Sehbe-reichen. Das Fernteil wird als Grundglas bezeichnet. Dreistärkengläser werden erforderlich, wenn das Akkommoda- tionsvermögen so gering ist, daß mit einem einzigen Nah- zusatz nicht mehr alle Zwischenentfernungen deutlich er- faßt werden können. Im unteren Teil des Grundglases wird das Nah- bzw. Zwischen- teil durch sogenanntes "Abformen" (d.h., die Gußform enthält eine entsprechend ausgearbeitete Vertiefung zur Erlangung der gewünschten Nahteilform) im unteren Teil des Grundglases angebracht. Das Fernteil von Dreistärkengläsern mit sphäro-torischen Flächen hat eine torische Vorder- oder Rückfläche. Die jeweils andere Fläche ist sphärisch. Eine torische Fläche ist nicht rotations-symmetrisch, d.h., die Krümmungsradien zweier senkrecht aufeinander stehender Meridiane (Hauptschnitte) sind unterschiedlich. Brillengläser mit torischen Flächen sind Gläser mit einem sogenannten Zylinder (Differenz zwischen den beiden Schei-telbrechwerten beider Hauptschnitte) und werden zur Korrek-tion von Astigmatismus verwendet. Zu dieser Produktart zählen Gläser mit einem Brechwert im Fernteil bis +/-4,0 dpt und einem Zylinder bis +6,0 dpt.
Code: 25.21.21.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Myopie oder Hyperopie bis 4,0 dpt und - Astigmatismus bis +6,0 dpt, bei gleichzeitig eingeschränkter Akkommodationsbreite, die den Wert von 1,5 dpt nicht erreicht, so daß auch mit Hilfe von Bifokalgläsern ein deutliches Sehen auf mittleren Entfernungen nicht mehr möglich ist Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt. Die Versorgung mit Dreistärkengläsern erfordert eine augen- ärztliche Verordnung.