Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Myopie oder Hyperopie über +/-10,0 dpt bis +/- 16,0 dpt und
- Astigmatismus bis +6,0 dpt und
- gleichzeitig herabgesetzte Akkommodationsfähigkeit,
wodurch ein Nahzusatz erforderlich ist.
Anstelle einer Fern- und/oder Nahbrille kann eine Brille mit Zweistärkengläsern (eine Bifokalbrille) verordnet werden, sofern die Notwendigkeit zum ständigen Tragen der Brille eine solche Ausstattung erforderlich macht.
Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden:
- Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke,
- Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt,
- Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen,
- Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min-
derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg-
lichkeiten,
- Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl-
bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im
Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung
unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender
Sitz der Brille nicht gewährleistet ist,
- Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser-
stärke,
- Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der
Gläserstärke,
- Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich
sind.
Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt.