Brillengläser aus Kunststoff bestehen aus organischen Be- standteilen. Aufgrund ihrer Materialeigenschaften sind Kunststoffgläser in der Regel leichter, jedoch auch dicker als vergleichbare mineralische Gläser und haben eine geringere Verschleißfestigkeit, jedoch erhöhte Bruchfestig- keit. Zweistärkengläser (Bifokalgläser) haben ein Fern- und ein Nahteil und ermöglichen in Abhängigkeit vom Akkommodations-vermögen das deutliche Sehen in zwei Sehbereichen. Das Fern-teil wird auch als Grundglas bezeichnet. Das Nahteil wird durch sogenanntes "Abformen" (d.h., die Gußform enthält eine entsprechend ausgearbeitete Vertie- fung zur Erlangung der gewünschten Nahteilform) im unteren Teil des Grundglases angebracht. An ihrer gemeinsamen Trennungslinie haben Fern- und Nahteil unterschiedliche prismatische Wirkungen. Beim Übergang vom Fern- zum Nahteil bemerkt der Brillenträger daher, daß das angeblickte Objekt sprunghaft an einer anderen Stelle zu liegen scheint. Dieser Sprung ist in Abhängigkeit von der Linse mehr oder weniger stark ausgeprägt. Bei Zweistärkengläsern mit sphäro-torischen Flächen ist die Vorder- oder Rückfläche des Fernteils torisch. Die jeweils andere Fläche ist sphärisch. Eine torische Fläche ist nicht rotations-symmetrisch, d.h., die Krümmungsradien zweier senkrecht aufeinander stehender Meridiane (Hauptschnitte) sind unterschiedlich. Brillengläser mit torischen Flächen sind Gläser mit einem sogenannten Zylinder (Differenz zwischen den beiden Schei-telbrechwerten beider Hauptschnitte) und werden zur Korrek-tion von Astigmatismus verwendet. Zu dieser Produktart zählen Gläser mit einem Brechwert im Fernteil über +/-10,0 dpt bis +/-16,0 dpt und einem Zylin-der bis +4,0 dpt.
Code: 25.21.14.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
- Myopie oder Hyperopie bis 16,0 dpt und - Astigmatismus bis +4,0 dpt und - gleichzeitig herabgesetzte Akkommodationsfähigkeit, wodurch ein Nahzusatz erforderlich ist. Anstelle einer Fern- und/oder Nahbrille kann eine Brille mit Zweistärkengläsern (eine Bifokalbrille) verordnet werden, sofern die Notwendigkeit zum ständigen Tragen der Brille eine solche Ausstattung erforderlich macht. Hierbei können Kunststoffgläser laut Heilmittel- und Hilfs-mittel-Richtlinien Abschnitt E bei folgenden Indikationen verordnet werden: - Kindern im Vorschulalter, unabhängig von der Gläserstärke, - Kindern bis zum 14. Lebensjahr ab +/- 5,0 dpt, - Gläserstärke ab + 6,0 dpt/ - 8,0 dpt aus Gewichtsgründen, - Brechkraftunterschied der Gläser ab 3,0 dpt zwecks Min- derung durch den Gewichtsunterschied bedingten Unzuträg- lichkeiten, - Patienten mit chronischem Druckekzem der Nase, mit Fehl- bildungen oder Mißbildungen des Gesichts, insbesondere im Nasen- und Ohrenbereich, wenn trotz optimaler Anpassung unter Verwendung gewöhnlicher Gläser ein befriedigender Sitz der Brille nicht gewährleistet ist, - Spastikern und Epileptikern, unabhängig von der Gläser- stärke, - Einäugigen aus Sicherheitsgründen, unabhängig von der Gläserstärke, - Brillen, die für die Teilnahme am Schulsport erforderlich sind. Es muß im Einzelfall geprüft werden, ob eine dieser Indikationen vorliegt.