Fernbedienungen ermöglichen die drahtlose Ansteuerung elektrischer Geräte aus einiger Entfernung. Die Übertragung kann über Funk oder Infrarot erfolgen. Die Fernbedienung stellt den Sender dar, das angesteuerte Gerät enthält den Empfänger.
Adaptierbare Fernbedienungen im Sinne dieser Produktart sollen vorhandene Standardfernbedienungen (z. B. eines TV-Gerätes oder Fensteröffners) ersetzen und der Versicherten oder dem Versicherten mit starken motorischen Einschränkungen, aber vorhandener Sprechfähigkeit, die Bedienung unter Verwendung einer Spracheingabe ermöglichen.
Die adaptierbare Fernbedienung muss in der Lage sein, in einem Anlernvorgang die Funk- oder Infrarotbefehle der Standardfernbedienung zu kopieren und abzuspeichern. Danach können die Befehle aus der adaptierbaren Fernbedienung mit gesprochenen Befehlen abgerufen und gesendet werden.
In der Regel sind die Spracheingaben dieser Produktart „sprecherabhängig“, d. h. sie müssen auf die Sprechweise der Versicherten oder des Versicherten „erlernen und erkennen“. Hierfür müssen in einer Anlernphase Sprechmuster der Versicherten oder des Versicherten mehrfach aufgenommen und als Profil abgespeichert werden.
Das Prinzip der Sprecherabhängigkeit lässt auch undeutliche bzw. schwerverständliche Aussprache zu, solange die Versicherte oder der Versicherte in der Lage ist, immer wieder annähernd gleich zu sprechen.
Die Navigation durch die große Zahl von Funktionen wird mit einem Anzeigefeld und/oder gesprochenen Mitteilungen, mit der das Gerät auf jede gesprochene Eingabe reagiert, unterstützt.
Zusätzlich zur Spracheingabe bieten einige Produkte dieser Produktart weitere Ansteuermöglichkeiten, z. B. Scanning mit ein oder zwei externen Tasten.
Die Anpassung dieser Produkte bezieht sich vorrangig auf den Anlernvorgang der gesprochenen Befehle. Die Positionierung mit einer Tischhalterung oder einem Stativ muss den Abstand zum Mikrofon und für die visuelle Kontrolle des Anzeigenfeldes die Anordnung des Gerätes im Blickfeld der Versicherten oder des Versicherten berücksichtigen.
Das Gerät muss von der Versicherten oder dem Versicherten zuverlässig bedient werden können. Die Bedienung sollte keine übertriebenen Anstrengungen, Veränderungen des Muskeltonus oder schmerzhafte Belastungen der Gelenke oder anderer Körperteile zur Folge haben.
Die Funktion des Systems „Tasten – Fernbedienung – angesteuerte Geräte“ sollte bei der Auslieferung erprobt werden, um Probleme mit den Standardfernbedienungen beim Kopieren der Funk- bzw. Infrarotsignale auszuschließen.
Code:
02.99.04.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Erheblich bis voll ausgeprägte Schädigung der bewegungsbezogenen Funktionen der oberen Extremitäten bei:
- Inkompletter/kompletter Lähmung der Arme (Paraparese/-plegie), ggf. auch der Beine (Tetraparese/-plegie), infolge einer:
-- Erkrankung des Gehirns (z. B. Multiple Sklerose, Blutung, Tumor)
-- Erkrankung des Rückenmarks (z. B. Querschnittsyndrom bei traumatischer/entzündlicher/tumoröser Halsmarkläsion)
-- Erkrankung der peripheren Nerven/Muskelerkrankungen (z. B. Guillain-Barré-Syndrom, Muskeldystrophien)
Bei Para-/Tetraplegie bzw. hochgradiger Para-/Tetraparese ohne ausreichende Bewegungsfunktion der oberen Extremitäten sowie Anwendung im Kopfbereich müssen ausreichende Funktionen der Kopfbeweglichkeit erhalten sein.
Bei Vorliegen einer Erkrankung des Gehirns müssen ausreichende kognitive Fähigkeiten sowie ausreichende Stimm-/Sprech-/Sprachfunktionen zur Bedienung der adaptierbaren Fernbedienung mit Sprachbedienung vorhanden sein.