Fönhalterungen bestehen aus Kunststoff und/oder einer Leichtmetallspiralen-Konstruktion (Stativ). Sie werden entweder an der Wand oder z. B. einer Tischplatte befestigt.
Der Fön wird in der Halterung befestig. Das Stativ ist beweglich, jedoch in jeder Stellung fixierbar.
Fönhalterungen ermöglichen der Versicherten oder dem Versicherten mit nur einer funktionsfähigen Hand, sich während des Haartrocknens zu frisieren, und versetzen die Versicherte oder den Versicherten auch ohne funktionsfähige Hände in die Lage, mithilfe der Fixierung in der Halterung Kopfhaare zu trocknen.
Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code:
02.40.05.0000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Hand- und Armgebrauchs bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen)
- Zur selbstständigen Nutzung eines Föns
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Rasierapparathalterungen für Elektrorasiergeräte bestehen aus Kunststoff und/oder einer Leichtmetallspiralen-Konstruktion (Stativ), die entweder an der Wand oder an einer z. B. Tischplatte befestigt werden können.
Am anderen Ende befindet sich die Halterung für den Rasierapparat, in der das Gerät befestigt bzw. in die es geklemmt werden kann. Das Stativ ist beweglich, jedoch in jeder Stellung fixierbar.
Das Hilfsmittel ermöglicht der Versicherten oder dem Versicherten die selbstständige Nutzung eines Rasierapparates.
Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code:
02.40.05.1000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Hand- und Armgebrauchs bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen)
- Zur selbstständigen Nutzung eines Rasierapparates
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Zahnbürstenhalter bestehen in der Regel aus Kunststoff und haben je eine Aufnahmemöglichkeit für eine Zahnbürste in Form einer Einklemmvorrichtung und eine weitere für einen Finger oder den Daumen. So kann die Versicherte oder der Versicherte fast ohne Kraft in der Hand die Zahnbürste halten und die Mund- bzw. Zahnhygiene selbstständig verrichten.
Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code:
02.40.05.2000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Hand- und Armgebrauchs bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen)
- Zur selbstständigen Nutzung der Zahnbürste
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Toilettenpapiergreifhilfen sind Greifzangen aus Kunststoff, die aus einem Verlängerungsarm und einem Handgriff bestehen. In einer dafür vorgesehenen Klemmvorrichtung kann das Toilettenpapier befestigt werden. Der lange Griff ermöglicht es, das Hilfsmittel durch die Beine zu führen, um den betroffenen Bereich zu reinigen. Danach kann über einen Mechanismus am Griff das Toilettenpapier gelöst und in der Toilette entsorgt werden. Die Intimhygiene kann so selbstständig durchgeführt werden.
Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code:
02.40.05.3000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Hand- und Armgebrauchs bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen)
- Zur selbstständigen Durchführung der Intimhygiene
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A