Universalgriffe bestehen aus einem Kunststoffgriff, an dessen Ende sich meist eine runde Platte befindet, die mit einer Vielzahl von kurzen Stiften aus z. B. Stahl versehen ist. Diese Stifte haben bei Druck eine federnde Wirkung. Wird die Universalgriff auf einen Gegenstand (z. B. Schlüssel) gedrückt, so bilden die eingedrückten Stifte genau einen passenden Abdruck, der es dann ermöglicht, die entsprechende Funktion des Gegenstandes zu nutzen. Das Produkt ist für den Versicherten oder die Versicherte nur dann geeignet, wenn sie oder er den sogenannten Faustgriff noch stabil ausführen kann. Universalgriffe werden hauptsächlich zum Greifen und Bewegen von Schlüsseln, Wasserhähnen und Heizungsreglern verwendet. Sie ermöglichen eine Nutzung dieser Gegenstände mit wesentlich weniger Kraftaufwand für den Fingerbereich. Verformbare Handgriffe, die individuell angepasst werden müssen, können unter der Abrechnungsposition 02.40.04.0999 abgerechnet werden.
Code: 02.40.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Handgebrauchs bei Schädigungen der Greif- und Haltefunktion der Hände und/oder Finger (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen), - wenn der Faustgriff noch ausgeführt werden kann, - Zum selbstständigen Greifen und Bewegen von Gegenständen ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Greifzangen oder die sogenannte "Helfende Hand" bestehen aus einem Kunststoff- oder Leichtmetallhohlstab mit Handgriff und einer "Greifer"-Konstruktion. Der Handgriff (z. B. Pistolengriff) weist einen Öffnungs- bzw. Schließmechanismus auf, mit dem sich die am anderen Ende befindliche Zange bzw. Greifkonstruktion bewegen lässt. Die Kraftübertragung erfolgt über die unterschiedlichsten Systeme, meist durch einen Federmechanismus. Ausgelöst wird dieser durch manuellen Zug oder Druck auf einen entsprechenden Hebel. Die Längen der Greifzangen liegen zwischen 40 cm und maximal 80 cm, wobei verschiedene Modelle auch zusammenklappbar sind. Teilweise weisen sie eine Handgelenkentlastungsstütze in Form einer Unterarmverlängerung auf. Durch dieses Hilfsmittel wird die Reichweite des Armes der Versicherten oder des Versicherten vergrößert, sodass z. B. ein Rollstuhlfahrer oder eine Rollstuhlfahrerin kleinere, entferntere Gegenstände selbstständig erreichen und greifen kann.
Code: 02.40.04.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Aufhebens, Haltens und Verschieben von Gegenständen bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität und/oder des Rumpfes (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zum selbstständigen Greifen von Gegenständen ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Adaptionen für Wasserhähne bestehen meist aus Kunststoff oder lackiertem Metall. Sie weisen einen Verlängerungsgriff und eine kleine, runde Halbkugel oder eine Klemmvorrichtung für den Wasserarmaturgriff auf. Die Griffflächen sind mit einem Antirutschmaterial beschichtet. Diese Hilfsmittel können für Armaturen mit einem Durchmesser bis ca. 65 mm angewendet werden. Die Länge der Griffe liegt in der Regel zwischen 15 cm und 22 cm. Durch diese Produkte ist es möglich, einen Wasserhahn mit wesentlich weniger Kraftaufwand zu öffnen oder zu schließen.
Code: 02.40.04.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung bei der Bedienung eines Wasserhahnes bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zum selbstständigen Öffnen und Schließen eines Wasserhahnes ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Türgriffverlängerungen werden auf eine Türklinke aufgeschraubt oder aufgeklemmt. Durch die so erreichte Hebelwirkung wird das Öffnen einer Tür mit wesentlich weniger Kraftaufwand ermöglicht. Diese Produkte bestehen meist aus Kunststoff oder Metall und haben eine zum Boden hin geschwungene Form oder die Form eines Rundbogens, um evtl. auch mit einem Ellenbogen eine Tür öffnen oder schließen zu können. Diese Hilfsmittel verbleiben an der jeweiligen Türklinke.
Code: 02.40.04.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Arm- und Handgebrauchs bei der Bedienung von Türen bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zum selbstständigen Öffnen und Schließen einer Tür ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Pneumatische Greifhilfen bestehen aus einem Kompressor für den Luftdruck, einem Druckluftspeicher mit einem Steuerungsgerät als Einheit, dem Bedienteil und dem Greifer. Der pneumatisch betriebene Greifer wird an der Hand oder einem anderen Körperteil der Versicherten oder des Versicherten adaptiert. Das Öffnen und Schließen des Greifers und die Kraft des Greifers werden mithilfe einer Schaltung, die individuell anpassbar ist (Handschalter, Mundsteuerung, Sprachsteuerung), gesteuert. Der Versicherten oder dem Versicherten wird mit der pneumatischen Greifhilfe das Benutzen verschiedener Alltagsutensilien wie Trinkgefäße, Besteck, Zahnbürsten, Haarbürsten ohne Fremdhilfe möglich. Es können unterschiedliche Greifmodule für die verschiedenen Greiftätigkeiten angebracht werden. Diese sehr aufwendigen Systeme werden meistens an einem Rollstuhl angebracht. Die Fähigkeit der kontrollierten Armbewegung muss vorhanden sein. Voraussetzung für die Durchführung der Versorgung sind Funktionseinschränkungen, die sich nicht im Rahmen der Grundbedürfnisse durch andere Hilfsmittel ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich kompensieren lassen. Es ist zu prüfen, ob sich damit eine erhöhte Selbstständigkeit der Versicherten oder des Versicherten und somit Entlastung von Pflegepersonen/Angehörigen erreichen lässt. Vor Bereitstellung ist eine mehrtägige Erprobungsphase erforderlich, in der geprüft wird, ob die Versicherte oder der Versicherte in der Lage ist, das Produkt zielführend einzusetzen. Es sollte in jeden Fall eine Einzelbegutachtung durch die Krankenkassen bzw. den MDK erfolgen, um die sachgerechte und notwendige Versorgung zu beurteilen und gewährleisten. Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen.
Code: 02.40.04.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Handgebrauchs bei Schädigung der Hand- und Fingerfunktion (weitgehender Verlust oder Ausfall) aufgrund neurologischer oder muskulärer Erkrankungen (z. B. nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, bei Amyotropher Lateralsklerose, bei zervikalen Querschnittsyndromen, bei Muskeldystrophien), - wenn noch kontrollierbare Armbewegungen möglich sind und - wenn andere Greifhilfen nicht genutzt werden können, - Zum selbstständigen Greifen und Benutzen von Alltagsgegenständen wie Trinkgefäße, Besteck, Zahnbürsten, Haarbürsten ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Ein universaler Fensteröffner bzw. eine Fenstergriffverlängerung besteht aus einem langen Stiel z. B. aus Aluminium und/oder festem Kunststoff, mit einem Handgriff und einer schwenkbaren Aufnahmehülse für den Fenstergriff mit ggf. einer Antirutsch-Einlage. Das Produkt kann abnehmbar für mehrere Fenster eingesetzt oder dauerhaft an einem Fenstergriff befestigt werden. Zur selbstständigen Nutzung dieses Hilfsmittels müssen bei der Versicherten oder dem Versicherten ausreichende Armfunktionen vorhanden sein. Das Produkt ist nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen.
Code: 02.40.04.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Arm- und Handgebrauchs bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität mit Störungen der Feinmotorik und Kraftminderung (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zum selbstständigen Öffnen und Schließen von Fenstern ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Mechanische Greifhilfen unterstützen die individuelle Greiffähigkeit und bieten eine Halte- und Greiffunktion. Sie können je nach gewünschter Funktion in Verbindung mit der zweiten Hand (bilateral) oder als freie Funktionshand (unilateral) eingesetzt werden. Die Greiffinger werden durch einen Spannhebel geöffnet. Der zu platzierende Gegenstand wird zwischen die Greiffinger gelegt. Die Greiffinger werden geschlossen, indem der Auslöser (Auslösestift, Auslösezunge) betätigt wird. Der Gegenstand befindet sich dann sicher und stabil im Griff der Greifhand. Die Greifhilfe kann zusätzlich mit Hand-/Unterarmbefestigungen versehen und so am Unterarm/der Hand fixiert werden. Die Nutzung der Greifhilfe muss erlernt werden. Sie erfordert klar strukturierte Handlungsabläufe, zu denen die Versicherte oder der Versicherte in der Lage sein muss. Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code: 02.40.04.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Greifens und Haltens von Gegenständen bei Schädigungen der Hand- und Fingerfunktion (weitgehender Verlust oder Ausfall) aufgrund neurologischer oder muskulärer Erkrankungen (z. B. nach Schlaganfall, bei Multipler Sklerose, bei Amyotropher Lateralsklerose, bei zervikalen Querschnittsyndromen. bei Muskeldystrophien) - Zur selbstständigen Nutzung von Alltagsgegenständen ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A