Griffverdickungen für Essbesteck sind aufsteck- bzw. aufklemmbare Verdickungen für haushaltsübliche Essbestecke. Diese Hilfsmittel sind meist zylinder- oder kegelförmig gestaltet und weisen teilweise Griffmulden für die Finger auf. Sie bestehen meist aus Kunststoff oder Kautschuk. Mittels dieser Materialien wird eine Haftwirkung an der Haut erreicht. Die Versicherte oder der Versicherte wird durch die Produkte in die Lage versetzt, selbstständig Nahrung zu sich zu nehmen. Dies wird durch eine Griffverdickung erreicht, die die Benutzung eines handelsüblichen Essbestecks ermöglicht, obwohl kein Umfassungsgriff der Hand mehr möglich ist oder z. B. eine Kraftminderung im Hand-/Fingerbereich vorliegt. Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz vorgesehen.
Code: 02.40.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Essens mit normalem Essbesteck bei Schädigungen der Hand- und/oder Fingerfunktion (Störungen der Feinmotorik, z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zur Ermöglichung des selbstständigen Essens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Griffverlängerungen für handelsübliches Essbesteck sind aufsteck-bzw. aufklemmbare Verlängerungen, die in unterschiedlichen Winkeln am Essbesteck angebracht werden können. Sie dienen der Überbrückung, wenn die Hand nicht nahe genug an den Mund herangeführt werden kann oder die Drehbewegung der Hand (Pro- und Supination) eingeschränkt bzw. nicht möglich ist. Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code: 02.40.02.1000
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Essens mit normalem Essbesteck bei Schädigungen der Hand- und/oder Fingerfunktion (Störungen der Feinmotorik, z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zur Ermöglichung des selbstständigen Essens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Besteckhalter sind Esshilfen, die aus einer Art Spange oder Schlaufe aus Kunststoff- oder Textil-/Ledermaterial bestehen. Sie werden, je nach Behinderung, an der Hand oder am Unterarm befestigt. An dieser Spange/Schlaufe befindet sich eine Einschubmöglichkeit für den Griff eines haushaltsüblichen Essbesteckes. Besteckhalter ermöglichen der Versicherten oder dem Versicherten bei Verlust der Greiffunktion der Hände die Beibehaltung oder Wiedergewinnung einer selbstständigen Nahrungsaufnahme. Der Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code: 02.40.02.2000
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Essens mit normalem Essbesteck bei Schädigungen der Hand- und/oder Fingerfunktion mit gestörter Greif- und Haltefunktion (Störungen der Feinmotorik, z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zur Ermöglichung des selbstständigen Essens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Halterungen für Trinkgefäße/-becher bestehen aus einem runden Aufnahmering für den Trinkbecher und besitzen einen oder zwei Handgriffe aus einem Kunststoffmaterial. Das Trinkgefäß kann in dem dafür vorgesehenen Sockel fixiert und zum Mund geführt werden. So erhält die Versicherte oder der Versicherte die Möglichkeit, bei passiver Fixierung des Trinkgefäßes, ohne Kraftaufwand für die Hände, Flüssigkeiten zu sich zu nehmen.
Code: 02.40.02.3000
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Online Status
nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Heranführens eines Trinkgefäßes an den Mund bei Schädigung der Greif- und Haltefunktion der Hände und/oder Finger (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zur Ermöglichung des selbstständigen Trinkens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Tellerranderhöhungen bestehen aus flexiblem bzw. biegbarem Kunststoff (z. B. Polyethylen). Sie sind ca. 2 cm bis 3 cm hoch und haben mindestens drei Befestigungsklemmen, mit denen die Tellerranderhöhung an einem flachen, gebrauchsüblichen Essteller befestigt werden kann. Diese Produkte sind für Teller mit einem Durchmesser von ca. 18 cm bis ca. 28 cm geeignet. Durch Tellerranderhöhungen werden Versicherte mit Behinderungen an den oberen Extremitäten in die Lage versetzt, selbstständig von einem Teller zu essen. Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code: 02.40.02.4000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Essens fester Nahrung von einem Teller bei Schädigung der Greif- und Haltefunktion der Hände und/oder Finger (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Zur Ermöglichung des selbstständigen Essens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Essapparate unterstützen die Versicherte oder den Versicherten mit eingeschränkter Hand- und Armfunktion, die angepasstes Essbesteck nicht benutzen können. Sie haben besondere Merkmale, wie z. B. Essbesteck am Gelenkarm, Steuerung durch Drücken mit einzelnen Fingern oder dem Arm, Bedienung durch angepassten Fußschalter bei fehlender Armfunktion. Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code: 02.40.02.5000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des Essens fester Nahrung von einem Teller bei Schädigung der Arm-, der Greif- und Haltefunktion der Hände und/oder Finger (z. B. bei Gelenkerkrankungen, neurologischen Erkrankungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) - Wenn angepasste Essbestecke nicht genutzt werden können - Zur Ermöglichung des selbstständigen Essens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Saug-Trinkhilfen dienen der selbstständigen Aufnahme von Flüssigkeiten durch ein Mundstück. Die Produkte bestehen aus einem Beutel als Flüssigkeitsreservoir mit einer Leitung, einem negativen Luer-Konnektor als Anschlusseinheit und dem Mundstück aus Silikon bzw. anderen geeigneten Materialien. Das Mundstück besitzt ein integriertes Ventil, das sich nur beim Saugen öffnet und so ein Nachtropfen verhindert. Das Flüssigkeitsreservoir wird ca. 60 cm über dem Mundstück auf Versichertenhöhe angebracht. Die von der Versicherten oder dem Versicherten aufzuwendende Saugkraft kann durch Veränderungen der Höhendifferenz des Flüssigkeitsreservoirs erreicht werden. Über diese Trinkhilfe können bei ausreichender Restsaugkraft Flüssigkeiten, wie z. B. Tee, Kaffee, Milch, Kakao, kohlensäurefreies Wasser und Limonaden, klare Fruchtsäfte sowie ballaststofffreie Trink- und Sondernahrung, selbstständig getrunken werden. Bei täglicher und gründlicher Reinigung kann das Mundstück bis zu drei Tage eingesetzt werden. Ein Wiedereinsatz der Produkte ist nicht vorgesehen.
Code: 02.40.02.6000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Beeinträchtigung des selbstständigen Trinkens aus einem konventionellen Trinkgefäß bei Schädigungen der Funktion der oberen Extremität (z. B. bei Gelenkerkrankungen, bei neurologischen Erkrankungen, zervikalen Querschnittlähmungen, Verletzungsfolgen, Fehlbildungen) und/oder fehlende Rumpfkontrolle, - wenn Bewusstsein, Saug- und Schluckreflexe und die entsprechenden Schutzreflexe erhalten sind, - Zur Ermöglichung des selbstständigen Trinkens ____________________________________________________ Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 02A
Nicht besetzt
Code: 02.40.02.7000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt
Nicht besetzt
Code: 02.40.02.8000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Indikation
Nicht besetzt