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Code: 19.40.01.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Bett während der Lagerung des Patienten fahrbar, alle Rollen feststellbar. - Eine Ausstattung des Bettes mit Bettseitenteilen (Seitengittern) muss möglich sein. - Sofern eine Trendelenburglagerung möglich ist, muss diese über eine separate Sperrfunktion unabhängig von weiteren Sperrfunktionen deaktiviert werden können. Zusätzliche Anforderungen an Betten für Erwachsene: - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 800 mm (gemessen ohne Matratze) - Rückenteil und Schenkelteil elektrisch verstellbar - Verstellung von Rückenteil und Schenkelteil unabhängig voneinander - Montage eines Bettaufrichters (Bettgalgen) muss möglich sein - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 0,90 m 19.40.01.4 Zusätzliche Anforderungen an Stehbetten: - Elektromotorische Verstellung der Liegefläche von der waagerechten in die senkrechte Position 19.40.01.5 Zusätzliche Anforderungen an Niedrigbetten: - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 250 mm bis = 600 mm (gemessen ohne Matratze) 19.40.01.6 Zusätzliche Anforderungen an Kinder-/Kleinwüchsigenbetten: - Größe der Liegefläche mind. 1,40 m x 0,70 m - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 800 mm (gemessen ohne Matratze) Zusätzliche Anforderungen an am Bett montierte Bettaufrichter (Bettgalgen): - Höhenverstellbarer Griff, mit mindestens 75 Kg Belastbarkeit 19.40.01.7 Zusätzliche Anforderungen an Betten, motorisch verstellbar, mit erhöhter Tragfähigkeit: - Sichere Arbeitslast (SWL) mind. 250 kg - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 1,00 m - Liegehöhen- und Rückenlehnenverstellung elektromotorisch verstellbar 19.40.01.8 Zusätzliche Anforderungen an behindertengerechte Betten mit Sitz- und Aufrichtfunktion: - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 700 mm (gemessen ohne Matratze). - Verstellbarkeit des Bettes in eine sesselähnliche Sitzposition, aus der ein barrierefreies Aufstehen und Hinsetzten möglich ist. III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschütze Materialien und - Prüfungen entsprechend der folgenden Normen/Normenabschnitte in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung jeweils gültigen Fassung oder andere mindestens gleichwertige Prüfungen: DIN EN 60601-2-52 TZ 201.9.8.3 (Festigkeit von Patienten- oder Bedienertrage- oder Aufhängungssystemen) und TZ BB.2 (Festigkeit und Dauerhaftigkeit) bei Kinder-/Kleinwüchsigenbetten: DIN EN 50637 TZ 201.9.8.3 (Festigkeit von Patienten- oder Bedienertrage- oder Aufhängungssystemen) III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Zusammenbau- und Montageanweisung - Angabe der zulässigen Matratzen (Art, Stärke, ggf. Wechseldrucksysteme) - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 19.40.02.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen und - Vorlage eines Produktmusters (nur bei Fixiersystemen für Personen, Produktart 19.40.02.5) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Die Grundfunktionen des Bettes dürfen nicht beeinträchtigt werden. - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden 19.40.02.0 Zusätzliche Anforderungen an Bettverlängerungen: - Montagemöglichkeit im/am Bett - Gepolsterte Auflagefläche, wenn nicht durch Matratze abgedeckt 19.40.02.1 Zusätzliche Anforderungen an Bettverkürzer: - Montagemöglichkeit im/am Bett - Verschiedene Einstellmöglichkeiten - Gepolsterte Fußfläche - Am Bettgestell fixierbar 19.40.02.2 Zusätzliche Anforderungen an Bettaufrichter (Bettgalgen) - Höhenverstellbarer Griff, mit mindestens 75 Kg Belastbarkeit 19.40.02.3 Zusätzliche Anforderungen an sonstige Aufrichthilfen: - Montagemöglichkeit am Bett - Verschiedene Griffpositionen sowohl in der Entfernung zum Kopfende und/oder in der Höhe 19.40.02.3 Zusätzliche Anforderungen an Aufrichthilfen in Form von festen Griffen die an der Längsseite des Bettes angeordnet werden: - Stabile Befestigung durch Spanngurte oder Klemmschrauben an das Bettgestell oder den Einlegerahmen/Lattenrost. 19.40.02.5 Zusätzliche Anforderungen an Fixiersysteme für Personen: - Befestigungsmöglichkeit am Bett - Waschbarkeit - Sofern das Produkt aus einem Baukastensystem oder verschiedenen Elementen besteht, sind alle zugelassenen Varianten/Kombinationen aufzuzeigen. - Keine Möglichkeit der Verschlussöffnung durch den Fixierten, unabhängig vom Fixierumfang - Keine Möglichkeit des Fixierten, sich selbst oder einzelne Gliedmaßen aus dem bestimmungsgemäß angelegten Fixiersystem für Personen zu befreien - Festigkeitsgerechte Ausführung - Fixierungsmöglichkeit in verschiedenen Einschränkungsstufen, ggf. durch weitere Fixierelemente (z. B. Baukastensystem) 19.40.02.6 Zusätzliche Anforderungen an Seitenpolster für behindertengerechte Betten: - Rutschsichere Positionierung am Bett - Abdeckung des Kopf- und Fußteil und/oder der Seitenteile - Gepolsterte Ausführung - Seitlicher Zugang zur im Bett liegenden Person muss möglich sein - Möglichkeit des seitlichen Transfers, z. B. in einen Rollstuhl III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Zusammenbau- und Montageanweisung - Freigaben hinsichtlich der Kombination mit anderen Produkten - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt (nur bei körperlastaufnehmenden Produkten 19.40.02.5 Zusätzliche Angaben bei Fixiersystemen für Personen: - Angabe der zulässigen Anwendungen/Kombinationen - Angabe des erforderlichen Mindestfixierumfanges VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

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Code: 19.40.03.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
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nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Reinigungsfähigkeit mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden. 19.40.03.0/3/4 Anforderungen an Einlegerahmen, verstellbar mit Bettheber: - Einbaumöglichkeit in handelsübliche Betten bzw. Bettrahmen - Höhenverstellbereich der Liegefläche: = 400 mm bis = 800 mm (gemessen ohne Matratze) - Rückenteil, Schenkelteil und Liegehöhe motorisch verstellbar - Verstellung von Rückenteil und Schenkelteil unabhängig voneinander - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 0,90 m - Sofern eine Trendelenburglagerung möglich ist, muss diese über eine separate Sperrfunktion unabhängig von weiteren Sperrfunktionen deaktiviert werden können. 19.40.03.3 Zusätzliche Anforderungen an Einlegerahmen verstellbar mit Bettheber und Sitz-/Schwenkfunktion: - Sitz-/Schwenkfunktion mit motorischer Betätigung - Generelle Sperrfunktion für motorische Einstellungen 19.40.03.4 Zusätzliche Anforderungen an Einlegerahmen mit erhöhter Tragfähigkeit, verstellbar mit Bettheber: - Sichere Arbeitslast (SWL) mind. 250 kg - Größe der Liegefläche mind. 1,90 m x 1,00 m III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Die Nutzungsdauer/Dauerbelastbarkeit des Produktes durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Korrosionsgeschützte Materialien III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes Nachzuweisen ist: - Das Produkt muss für einen Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet sein. Der Nachweis erfolgt durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Unempfindlichkeit der behandelten Materialien gegenüber verwendeten Desinfektionsmitteln IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Zulässige Betriebsbedingungen/Einsatzorte - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Wartungshinweise - Technische Daten/Parameter - Hinweise zum Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten und zu den dabei erforderlichen Maßnahmen - Angabe der max. zul. Belastung - Zusammenbau- und Montageanweisung - Freigaben hinsichtlich der Kombination mit anderen Produkten - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung - Angabe der max. zul. Belastung auf dem Produkt VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 19.40.04.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen und - Vorlage eines Produktmusters Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen auch folgende Parameter belegen: - Deckel - Verwendung von Materialien, die einfach und hygienisch zu reinigen sind - Desinfizierbarkeit des Produktes mit haushaltsüblichen Mitteln und Methoden III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer - Nicht besetzt III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise/Desinfektionshinweise - Technische Daten/Parameter - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf dem Produkt/der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt

No available description.

Code: 19.40.05.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Anforderungen
I. Funktionstauglichkeit Nachzuweisen ist: Die Funktionstauglichkeit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Funktionstauglichkeit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. II. Sicherheit Nachzuweisen ist: Die Sicherheit des Produktes - Für Medizinprodukte im Sinne des § 3 Nummer 1 des Medizinproduktegesetzes in der bis einschließlich 25.05.2020 geltenden Fassung gilt der Nachweis der Sicherheit durch die CE-Kennzeichnung grundsätzlich als erbracht. III. Besondere Qualitätsanforderungen III.1 Indikations-/einsatzbezogene Qualitätsanforderungen Nachzuweisen ist: Die indikations-/einsatzbezogenen Eigenschaften des angemeldeten Produktes für die beanspruchte(n) Produktart/Indikation(en) im allgemeinen Lebensbereich/häuslichen Bereich der Versicherten oder des Versicherten durch: - Herstellererklärungen und - Aussagekräftige Unterlagen und - Vorlage eines Produktmusters und - Einsatz-/indikationsbezogene Prüfungen entsprechend der Prüfmethode Nr. 12/2015 MDS-Hi durch ein unabhängiges Prüfinstitut oder durch andere mind. gleichwertige Prüfungen Die Prüfungen müssen folgende Parameter belegen: Mindestsaugvolumen bei - 0,4 x 0,6 m = 150 ml - 0,6 x 0,6 m = 225 ml - 0,6 x 0,9 m = 337 ml - Bei abweichenden Formaten muss das Saugvolumen entsprechend sein (624 ml/m²). (Unterlagen mit Zwischen-, Übergröße werden dem abgedeckten Format der jeweiligen Produktuntergruppe zugeordnet.) Die Herstellererklärungen und Unterlagen müssen folgende Parameter belegen: - Rücknässeschutz/Vliesschicht auf der Oberseite - Verbindung von Ober- und Unterseite im Randbereich - Flüssigkeitsundurchlässige Unterseite III.2 Qualitätsanforderungen hinsichtlich der Nutzungsdauer Nachzuweisen ist: Spezielle Anforderungen an wiederverwendbare Bettschutzeinlagen: - Waschbarkeit bei mindestens 90°C - Reinigungsmöglichkeit mit haushaltsüblichen Waschmitteln III.3 Qualitätsanforderungen hinsichtlich des Wiedereinsatzes - Nicht besetzt IV. Medizinischer Nutzen - Nicht besetzt V. Anforderungen an die Produktinformationen Nachzuweisen ist: - Technische Daten durch Auflistung derselben Die ordnungsgemäße und sichere Handhabung durch Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache mit mindestens folgenden Angaben: - Anwendungshinweise - Zweckbestimmung des Produktes/Indikation - Bestehende Anwendungsrisiken und Kontraindikationen - Reinigungshinweise bei wiederverwendbaren Krankenunterlagen - Technische Daten/Parameter - Angabe des verwendeten Materials - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit der Gebrauchsanweisung in einer für blinde und sehbehinderte Versicherte geeigneten Form - Herstellererklärung über die Verfügbarkeit einer barrierefreien Gebrauchsanweisung in leichter und/oder einfacher Sprache - Typenschild und/oder Produktkennzeichnung auf der Verpackung VI. Sonstige Anforderungen - Nicht besetzt