Masken stellen das Bindeglied zwischen Gerät und der Versicherten oder dem Versicherter dar. Sie werden aus Kunststoffen gefertigt und müssen an die Versicherte oder den Versicherten anpassbar sein, um Druckstellen und undichte Stellen zu vermeiden. Die Masken werden mit Hilfe von Bändern, Kopfhauben o. ä. am Kopf fixiert.
Da die Masken nur eine begrenzte Lebensdauer haben, müssen sie regelmäßig ausgetauscht werden (ca. einmal jährlich). Im Einzelfall ist die Verwendungsdauer einer Maske abhängig von der Dauer der Beatmung/Druckunterstützung, von der Schweißsekretion der Haut und von der Pflege der Maske. Die Masken sollten nur mit Desinfektions- oder Lösungsmitteln behandelt werden, welche vom jeweiligen Hersteller freigegeben und in der Bedienungsanleitung aufgeführt sind, da ansonsten die Oberflächen angegriffen und auch Hautreizungen verursacht werden können.
Ganzgesichtsmasken (Vollgesichtsmasken, Total Face Maske) umschließen das gesamte Gesicht der Versicherten oder des Versicherten. Der transparente Maskenkörper überdeckt Nase, Mund und Augen und liegt mit seiner umlaufenden Dichtlippe auf dem Gesicht der Versicherten oder des Versicherten auf. Die Masken weisen i. d. R., auch bei höherem Beatmungsdruck, eine gute Dichtigkeit auf und stellen eine Alternative dar, wenn Nasenmasken bzw. Mund-Nasenmasken nicht verwendet werden können.
Ganzgesichtsmasken dieser Produktart verfügen über ein Abströmsystem in Form einer Auslassöffnung bzw. eines Auslassventils zur Kohlendioxid-Auswaschung.
Die Produkte sind nicht für den Wiedereinsatz bei weiteren Versicherten geeignet.
Code:
14.24.16.9000
Codesystem:
http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
nicht besetzt
Indikation
Schädigung des Atmungssystems mit erforderlicher Geräteversorgung bei schlafbezogenen oder anderen Atmungsstörungen
- Wenn die Versorgung mit einer Nasen- oder Mund-Nasenmaske nicht ausreichend funktioniert
a) Zur Sicherstellung einer Verbindung zwischen Gerät und Nase/Mund mit Ermöglichung der pneumatischen Schienung der oberen Luftwege
b) Als nasaler/oraler Beatmungszugang der nichtinvasiven Beatmung
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Versorgungsbereich gemäß den Empfehlungen nach § 126 SGB V: 14B