Knochenleitungs-Hörgerät mit Teilimplantat, Verstärkung ca. 50 dB bei 1,6 kHz, frontale Schallaufnahme, AGC I durch K-Amp-Verstärker, Telefonspule, passive Klangblende, PC, GC. Das Hörgerät wird an zur Grundausstattung gehörendes Teil-implantat, das hinter den Ohrmuscheln in der Schädeldecke verankert wird, an dessen äußeres Ende angebracht und kann jederzeit abgenommen werden. Zur Grundausstattung gehört das
aus Titan bestehende Teilimplantat sowie ein Werkzeugsatz für die Klinik, bestehend aus Bohrer u.ä. Werkzeugen zwecks Anbringung des Teilimplantates.
HINWEIS: Nur das Knochenleitungshörgerät ist ein Hilfsmit-tel im Sinne des § 33 und kann als Hilfsmittel abgerechnet werden. Alle weiteren bei der Implantation anfallenden Ko-sten, z.B. für den Werkzeugsatz und andere Materialien, fal-len in den Rahmen der Vergütungsverhandlungen für den sta-tionären Bereich.
HINWEIS: Bei Nachversorgungen und Kinderversorgungen mit Softband, bei denen das dazugehörige Teilimplantat (Schnapp-kupplung) nicht benötigt wird, sind die Art.-Nrn. HCB 400-0,
HCB 401-0 und HCB 402-0 gültig.
Das Hörgerät selber ist mit einem Lautstärkerregeler, einem Tonwahlschalter, einer Anschlussbuchse, einem Mikrofon, einer Schnappkupplung zum Implantat hin sowie einem Klang-regler ausgestattet.