Bauform: Knochenleitungs-Hörgerät
mit Teilimplantat
Bauart-Nr.: DHI 7106
Schutzklasse: -
Gerät baugleich mit: -
Anzahl der Kanäle: 4-kanalig
Verstärkung: 58 dB bei 1,6 kHz
OSPL 90: 130 dB
Signalverarbeitung: digital
Mikrofone: 2 Kugelmikrofone
Mikrofonsystem: dual mit Richtcharakteristik
Ausgangsschalldruckbegrenzung: ja
Einstellbare Parameter: alle digital programmierbar
Verstärkungsregelung: automatisch, manuell
Regelsysteme: AGC I und AGC O
Klangblenden: ja/Verstärkung in 12 Kanälen
individuell einstellbar
Schaltung mehrerer Programme möglich: ja/4
Hochfrequenzbereich transponierende Software: -
Störschall unterdrückende Softwareauslegung: ja
Batterietyp: ZL 13, ZL 312, ZL 675
Telefonspule: ja/optional
Audioeingang: nein
Fernbedienung optional: ja
Rückkopplungsauslöschung: ja
Wireless: ja
Sonstige Ausstattungen: Situationserkennung, 2,4 GHz
Wireless, Noisemanagement,
Feedback Manager, DataLogging
Das Hörgerät wird an ein zur Grundausstattung gehörendes Teilimplantat, das hinter den Ohrmuscheln in der Schädeldecke verankert wird, an dessen äußeres Ende angebracht und kann jederzeit abgenommen werden. Zur Grundausstattung gehört das aus Titan bestehende Teilimplantat sowie ein Werkzeugsatz für die Klinik, bestehend aus Bohrer u.ä. Werkzeugen, zwecks Anbringung des Teilimplantates. (Sie sind nicht als Hilfsmittel abrechenbar.)
HINWEIS: Nur das Knochenleitungshörgerät ist ein Hilfsmittel im Sinne des § 33 und kann als Hilfsmittel abgerechnet werden. Alle weiteren bei der Implantation anfallenden Kosten, z.B. für den Werkzeugsatz und andere Materialien, fallen in den Rahmen der Vergütungsverhandlungen für den stationären Bereich.
HINWEIS: Bei Nachversorgungen und Kinderversorgungen mit Softband, bei denen das dazugehörige Teilimplantat (Schnappkupplung) nicht benötigt wird, sind die Art.-Nrn. 92771 bis 92788 gültig.
Das Hörgerät selber ist mit einem Lautstärkerregeler, einem Tonwahlschalter, einer Anschlussbuchse, einem Mikrofon, einer Schnappkupplung zum Implantat hin sowie einem Klangregler ausgestattet.