DIENSTLEISTUNGEN_DEUTSCH

Klassifikation bearbeiten
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse I sind Zweizug-
Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels
reichen. Ihre Länge wird mit A - F bezeichnet. Die Kompres-sionsstärke beträgt 18 - 21 mmHg / 2,4 - 2,8 kPa.

Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren
Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flach-strickverfahren erforderlich.

Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder of-fener Fußspitze gefertigt sein.
Code: 17.06.11.0000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen dieser Produktart erfolgt gemäß medizinischer Leitlinien (siehe Definition/ Indikationen der Produktgruppe).

Eine Maßversorgung ist dann erforderlich, wenn Serienstrüm-pfe aufgrund erheblicher Maßabweichungen an einem Messpunkt und/oder größeren Abweichungen an mehreren Messpunkten nicht
verwendet werden können.
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse II sind Zweizug-
Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels
reichen. Ihre Länge wird mit A - F bezeichnet. Die Kompres-sionsstärke beträgt 23 - 32 mmHg / 3,1 - 4,3 kPa.

Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren
Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flach-strickverfahren erforderlich.

Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder of-fener Fußspitze gefertigt sein.
Code: 17.06.11.1000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen dieser Produktart erfolgt gemäß medizinischer Leitlinien (siehe Definition/ Indikationen der Produktgruppe).

Eine Maßversorgung ist dann erforderlich, wenn Serienstrüm-pfe aufgrund erheblicher Maßabweichungen an einem Messpunkt und/oder größeren Abweichungen an mehreren Messpunkten nicht
verwendet werden können.
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse III sind Zwei-
zug-Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschen-kels reichen. Ihre Länge wird mit A - F bezeichnet. Die Kompressionsstärke beträgt 34 - 46 mmHg / 4,5 - 6,1 kPa.

Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren
Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flach-strickverfahren erforderlich.

Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder of-fener Fußspitze gefertigt sein.
Code: 17.06.11.2000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen dieser Produktart erfolgt gemäß medizinischer Leitlinien (siehe Definition/ Indikationen der Produktgruppe).

Eine Maßversorgung ist dann erforderlich, wenn Serienstrüm-pfe aufgrund erheblicher Maßabweichungen an einem Messpunkt und/oder größeren Abweichungen an mehreren Messpunkten nicht
verwendet werden können.
Halbschenkelstrümpfe der Kompressionsklasse IV sind Zweizug-
Kompressionsstrümpfe, die bis zur Mitte des Oberschenkels
reichen. Ihre Länge wird mit A - F bezeichnet. Die Kompres-sionsstärke beträgt 49 mmHg und größer / 6,5 kPa.

Diese Kompressionsstrümpfe werden nach den individuellen Maßen des Versicherten im Rundstrickverfahren hergestellt (Maßanfertigung). Der Formgebung sind im Rundstrickverfahren
Grenzen gesetzt, da die Anzahl der Maschen nicht verändert werden kann. Die Änderung des Strumpfdurchmessers erfolgt durch Variieren der Maschengröße. Bei extremen anatomischen Verhältnissen ist ggf. eine Anfertigung nach Maß im Flach-strickverfahren erforderlich.

Diese Kompressionsstrümpfe können mit geschlossener oder of-fener Fußspitze gefertigt sein.
Code: 17.06.11.3000
Codesystem: http://metadata.gerontonet.org/namingsystem/hilfsmittelnummer
Online Status
Keine Angabe
Indikation
Die Versorgung mit Kompressionsstrümpfen dieser Produktart erfolgt gemäß medizinischer Leitlinien (siehe Definition/ Indikationen der Produktgruppe).

Eine Maßversorgung ist dann erforderlich, wenn Serienstrüm-pfe aufgrund erheblicher Maßabweichungen an einem Messpunkt und/oder größeren Abweichungen an mehreren Messpunkten nicht
verwendet werden können.